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Rechtsform GmbH

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Rechtsform GmbH – genauer: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Wofür die Abkürzung steht, können die meisten ohne Zögern wiedergeben. Aber was genau steckt hinter der Rechtsform GmbH? Inwiefern ist denn die Haftung beschränkt?

Die GmbH kann durch mehrere Personen oder aber durch eine – also als Einmanngesellschaft – gegründet werden. Voraussetzung für die Gründung sind der Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftervertrags und ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Nun darf die Gesellschaft Geschäfte abschließen, auch wenn die Gründung erst mit der Eintragung ins Handelsregister vollzogen ist.

Das Stammkapital ist durch Einlagen der Gesellschafter einzubringen und darf, solange die Gesellschaft besteht, nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Haftung für Schulden der Gesellschaft ist allerdings auch auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, das heißt: eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist ausgeschlossen – es sei denn, der Eintrag ins Handelsregister ist noch nicht erfolgt!

Oberstes Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Sie beschließt über die Feststellung und Verwendung des Gewinns, bestellt (entlässt ggf.) den oder die Geschäftsführer und ist weisungsbefugt. Die Geschäftsführung leitet die Geschäfte und vertritt die GmbH gegenüber Dritten. Eine GmbH mit über 500 Arbeitnehmern muss als drittes, überwachendes Organ einen Aufsichtsrat haben.

 

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