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Rente

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Rente ist das Einkommen, das nicht auf Arbeitsleistung, sondern auf Vermögen beruht, z. B. auf Eigentum an Grund und Boden (Grundrente) oder auf Geldvermögen – in diesem Fall ist Rente gleichbedeutend mit Zins.

Eine wesentliche Bedeutung besitzt die Rente für die Altersversorgung (Rentenversicherung). Ähnlich verhält es sich mit der Leibrente (Lebensversicherung).

Die Rentenversicherung ist das System der Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und beim Tod des Versicherten – letzteres ist relevant für die Hinterbliebenen. Die gesetzliche oder soziale Rentenversicherung ist neben der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersversorgung – also privaten Rentenversicherung – die wichtigste der drei Säulen der Alterssicherung.

Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle abhängig Beschäftigten (z. B. Angestellte und Auszubildende) und z. T auch selbstständig Tätige (z. B. Künstler oder Pflegepersonen). Zu den sonstigen versicherungspflichtigen Personen gehören Eltern während der Kindererziehungszeit, Wehr- oder Zivildienstleistende, Bezieher von Sozialleistungen und Vorruhestandsgeld.

Versicherungsfrei sind v. a. Beamte, Richter und Soldaten. Daneben besteht sowohl die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht, z. B. für Handwerker nach 18 Jahren der Beitragszahlung, und ebenso der freiwilligen Versicherung.

Zu den Rentenarten gehören die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wegen Todes und wegen Alters – letztere kann auch als Teilrente gezahlt werden. Der Anspruch auf Rente entsteht, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit erfüllt ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Regelaltersrente greift frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres – die Altersrente für Frauen frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres.

Ohne regelmäßige Rentenanpassungen würden einmal berechnete Renten durch Inflation entwertet. Steigende Löhne würden zudem die relative Einkommensposition der Rentner verschlechtern. Durch die Rentenreform 1957 wurde deshalb die dynamische Rente eingeführt, bei der sich die Rentenanpassung an den Bruttoarbeitsentgelten orientierte (Bruttolohnanpassung).

Mit der Rentenreform 1992 wurde zur nettolohnbezogenen Rentenanpassung übergegangen – relevant für die Rente ist dann also die Einkommensentwicklung abzüglich Steuer und Beiträge. Das Ergebnis ist ein Gleichschritt von Erwerbseinkommen und Renten.

2001 folgte eine weitere Rentenreform. Nun folgen die Renten zwar nach wie vor den Löhnen, es wird aber von einer modifizierten Bruttolohnanpassung gesprochen. Steuerliche Veränderungen beeinflussen die Rentenanpassung künftig nicht mehr.

 

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