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Rund um den Verbraucherschutz

Marc Fritzler

Der 15. März 1962 markiert den Grundstein für die Verbraucherpolitik: US-Präsident John F. Kennedy rief vor dem US-Kongress in Erinnerung, dass die Konsumenten "die größte wirtschaftliche Gruppe" seien, doch deren Ansichten "oft nicht gehört" würden. In seiner Rede verwies Kennedy nicht nur auf die Macht der Verbraucher. Er deklarierte auch vier grundlegende Rechte, die seitdem das Grundgerüst der Verbraucherpolitik bilden:

  • das Recht auf Sicherheit
  • das Recht auf Information
  • das Recht auf Wahlfreiheit
  • das Recht, Gehör zu finden.

In Anlehnung an die Rede des früheren US-Präsidenten haben Verbraucherorganisationen 1983 den 15. März zum "Welt-Verbrauchertag" bestimmt, um jährlich an die Rechte der Konsumenten zu erinnern.

Verbraucherrecht Sicherheit
Verbraucherschutz ist keine Erfindung der Neuzeit: Schon im Römischen Imperium galten Gebote und Verbote für die Herstellung von Lebensmitteln und das Reinheitsgebot für Bier von 1516 gilt heute noch. An rechtlichen Regeln mangelt es längst nicht mehr, insbesondere die Europäische Gemeinschaft/Union hat die Verbraucherrechte in den 1980er und 1990er Jahre erheblich ausgeweitet.

Doch zahlreiche Skandale in der Lebensmittelbranche, insbesondere in der Fleischwirtschaft, haben das Vertrauen der Verbraucher in die staatlichen Kontrollen nachhaltig erschüttert: Sind die Kontrollsysteme mangelhaft, nützen die ehrgeizigsten Gesetze nichts.

Verbraucherrecht Information
Verantwortungsbewusster Konsum setzt ausreichende Information voraus: Der Verbraucher sollte Bescheid wissen über Produkteigenschaften und seine Rechte. Behörden und Unternehmen sind hier in der Pflicht, den Bürgern die entscheidungsrelevanten Informationen zu geben. Zahlreiche Vorschriften über Produktinformationen und Kennzeichnungspflichten erleichtern dem Verbraucher heute die richtige Wahl.

In diese Richtung zielt auch das Verbraucherinformationsgesetz, das die Rechte der Konsumenten ausweiten soll. Unter anderem verpflichtet es die Behörden, die Verbraucher aktiver über relevante Sachverhalte zu informieren. Ein ursprünglich vorgesehener Informationsanspruch gegenüber Unternehmen wurde hingegen wieder verworfen, nachdem die Wirtschaft Bedenken angemeldet hatte.

Verbraucherrecht Wahlfreiheit
In einer Marktwirtschaft hat der Verbraucher das letzte Wort: Mit seinem Konsumverhalten entscheidet er, welche Waren und Dienstleistungen sich am Markt behaupten. Seit den 1980er Jahre trifft eine wachsende Schar von Bürgern ihre Wahl beim Einkauf nicht mehr nur nach den Kriterien Preis und Qualität: Soziale und ökologische Aspekte von Produktion und Waren und auch das gesellschaftliche Engagement der Unternehmen spielen ebenfalls eine Rolle der "ethische Konsum" hat sich zu einem ernst zu nehmenden Faktor entwickelt.

Damit kommt auch ein sich wandelndes Selbstverständnis des Verbrauchers zum Ausdruck: Er ist nicht nur durch den Staat zu schützen, sondern es liegt auch an ihm selbst, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und durch seine täglichen Entscheidungen an der Ladentheke gesellschaftliche Änderungen herbeizuführen.

Verbraucherrecht Anhörung
Anders als in den USA, in denen es eine starke Verbraucherlobby gibt und wo ein bekannter Verbraucheranwalt wie Ralph Nader es bis zum Präsidentschaftskandidaten schafft, ist die organisierte Verbraucherstimme in Deutschland schwach ausgeprägt. Im Wesentlichen wird sie von der Stiftung Warentest, den Verbraucherzentralen (VZ) in den Ländern und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhoben.

Obwohl die VZ ihre Arbeit weitgehend aus öffentlichen Mitteln finanzieren, haben sie sich als unabhängige Anwälte der Verbraucher gegenüber Politik und Verwaltung einen Namen gemacht. Wie intensiv sie die Bürger informieren und beraten können, darüber entscheiden die Bundesländer, denn aus deren Haushalten erhalten die VZ Zuschüsse für die allgemeine Arbeit wie für themenbezogene Projekte. Seit Jahren müssen die VZ mit sinkenden öffentlichen Zuschüssen ihre Arbeit bestreiten, längst sind ihre Angebote nicht mehr durchweg kostenlos. Nach Ansicht des VZ-Bundesverbands wäre es hingegen notwendig, die öffentlichen Mittel erheblich auszuweiten angesichts des stetig zunehmenden Bedarfs der Verbraucherinformation und -beratung.

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