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Selbstständigkeit

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Neben einem Angestelltenverhältnis besteht auch eine andere Möglichkeit: die Selbstständigkeit. Als "selbstständig" bezeichnet man Erwerbstätige, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter führen, zum Beispiel Landwirte, Handwerker, Freiberufler und Unternehmer im gewerblichen und im Dienstleistungssektor. Für die Selbstständigkeit gibt es verschiedene Formen:

 

Neugründung

Am Anfang steht die Geschäftsidee. Der Neugründer ist frei in seinen Entscheidungen, trägt bei seinem Vorhaben allerdings auch die gesamte Verantwortung und das volle Risiko.

Franchising

Ein Franchise-Nehmer springt sozusagen auf einen fahrenden Zug auf und "mietet" ein Geschäftskonzept vom Franchise-Geber. Für ein gutes Gelingen sprechen hier ein ausgereiftes, etabliertes Konzept, intensive Schulungen und faire Lizenzgebühren.

Beteiligung

Durch den Einsatz von Kapital kann man sich in ein bestehendes Unternehmen "einkaufen" bzw. sich "beteiligen". Man erwirbt Gesellschaftsrechte und kann fortan als stiller oder tätiger Teilhaber fungieren. Unternehmen, die sich beispielsweise noch in der Gründungsphase befinden, die einer wirtschaftlichen "Schräglage" vorbeugen oder sich daraus retten wollen, suchen nach Teilhabern, die Geld und/oder Erfahrungen mitbringen.

Unternehmensnachfolge oder Übernahme

Vor allem familiengeführte Unternehmen kommen immer wieder an den Punkt, einen geeigneten Nachfolger für die Firmenleitung zu finden. Steht die nächste Generation parat oder muss ein externer Nachfolger gefunden werden? Der Vorteil, gerade für jemanden, der quasi in das Unternehmen hineingeboren wurde, besteht darin, dass ein laufender Betrieb mit fertigen Strukturen besteht. Der Nachteil kann darin bestehen, dass eben diese Strukturen starr und vom bisherigen Firmenleiter stark geprägt sind.

Kleingründung

Liegt der Kapitalbedarf einer Existenzgründung unter 25.000 Euro, spricht man von einer Kleingründung. In den meisten Fällen handelt es sich hier um nur einen Arbeitsplatz – nämlich den des Gründers. Dieses Geschäftsmodell besteht oft parallel zu einer Festanstellung und gilt dann als Nebenerwerbsgründung.

Hier fallen meist keine hohen Startkosten an, und man trägt nicht die Verantwortung für Personal. Allerdings entwickelt sich hier nur schwer ein hohes Maß an Professionalität.

Spin-off

Hier wird ein Bereich eines bestehenden Unternehmens ausgegliedert, zum Beispiel der Bereich Marketing eines Großunternehmens. Der ausgegliederte Teil wird zur eigenständigen Firma, die zwar eine enge Bindung zur Mutterfirma behält, aber auch eigene Gewinne erzielen kann.

Unternehmensgründung: Der finanzielle "Griff unter die Arme"

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, haben Anspruch auf einen Gründungszuschuss – zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung für die Zeit nach der Existenzgründung – sofern nach Einschätzung der Agentur für Arbeit seitens des angehenden Existenzgründers notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten für das geplante Vorhaben bestehen. Hierzu wird ein Gutachten erstellt.Der direkte Übergang aus einem Angestelltenverhältnis in eine geförderte Selbstständigkeit ist allerdings nicht möglich. 

In Deutschland ist Ende der 1990er Jahre eine neue "Förderkultur" entstanden: Staatliche Behörden, Länder, Kommunen und Wirtschaftsverbände führen wettbewerbsähnliche Programme durch, bei denen gute Produktideen gesucht und anschließend gefördert werden.

 

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