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Selfies – nicht nur ein Affe lächelt um die Welt

Selbstportraits sind trendy und viel kreativer und witziger als frühere Profiportraits. Der Reiz dabei: Die spontanen Schnappschüsse lassen sich heute per Handy schnell und von überall im Internet veröffentlichen. Es gibt es allerdings rechtliche Grenzen. Besser, man kennt die Regeln, bevor man es bereut.
Annette Schana

Kamera im Anschlag
clipdealer

Die Gelegenheit dafür bietet sich immer: Im Bus, im Bett, im Fahrstuhl, beim Essen. Dank moderner Handytechnik ist das Fotografieren mit anschließendem Hochladen heute spielend leicht möglich. Ob ein tieferer Sinn dahinter steckt, ist dabei egal, Selfies machen Spaß und sind lustig. Mit gescheiter Kamera und entsprechender App lassen sich die Schnappschüsse sogar noch auf die Schnelle bearbeiten. Aussehen wie Models! Besser noch als in der Realität.
Über die sozialen Netzwerke lässt der Selfie-Macher die Allgemeinheit an seinen fotografischen Ergüssen teilhaben. Klar ist jedenfalls: Selfies sind schon seit längerem der absolute Hype. Es gibt Fotowettbewerbe, es werden Kampagnen gestartet, sogar Toaster, die ein Portrait auf das morgendliche Frühstücksbrot rösten, sind in. Und weil „Selfies“ so beliebt sind, wurde das Wort direkt zum englischen Wort des Jahres 2013 gekürt.

Selfie, Belfie, Suglies und Co.

Alles, was man für ein Selfie braucht, ist ein Smartphone und einen langen Arm. Aber mit dem klassischen Selbstportrait ist das Spektrum der Selfie-Varianten noch längst nicht ausgeschöpft. Es gibt beispielsweise Belfies, eine Art Butt (Hintern)-Selfie, hier wird die eigene Kehrseite in Szene gesetzt, Suglies, besonders hässliche Portraits, Biefies, Selfies im Bikini, das richtige Postieren ist dabei wichtig, mit den Schlafies werden die ersten Grüße aus dem Bett geschickt. Ob da wirklich nicht noch Bürste und Rouge zum Einsatz kamen, sollte ein Geheimnis bleiben.
Ussies wiederum sind Gruppenbilder und Relfies sind Selfies von verliebten Paaren. Beliebt sind auch Selfies mit Haustieren: Katze, Hund oder sonstige Lieblinge werden dabei unter die eigene Nase gehalten und das dann fotografiert. Man muss manchmal direkt zweimal schauen, um das Tier auf dem Bild erkennen zu können. Eine weitere Varianten sind Phonies: Dabei wird das Phone mit dem Gesicht des Lieblingsstars auf dem Handy-Bildschirm vor das eigene Gesicht gehalten.

Autogrammkarten sind out

Ein Selfie zusammen mit einem Star ist natürlich viel spannender und interessanter als die herkömmliche Autogrammkarte. Entsprechend begehrt ist der Schnappschuss mit dem Idol. Aber auch tierische Promis tauchen auf Selfies gerne auf: Zum Welt-Katzentag am 8. August rissen sich Fans um ein Foto mit „Grumpy Cat“, der mürrisch dreinblickenden Katze.
Aber was so sorglos daher kommt, hat auch eine Kehrseite. Sind Selfies einmal im Netz, sind sie nicht mehr zu kontrollieren. Die Bilder sind frei zugänglich, können weiter verbreitet werden und lassen sich nicht mehr herausnehmen. Das kann große Nachteile für Beziehungen oder  Bewerbungen bringen.

Schopfmakaken-Selfie
Anonymer Schopfmakake / Gemeinfrei

Die Sache mit dem Affen-Selfie

Für Aufsehen sorgte in diesen Tagen das Selfie, das ein Makake mit der gemopsten Kamera eines Touristen von sich machte. Nachdem der Kamerabesitzer sie wieder hatte, stellte er die Affen-Selfies ins Netz und Millionen schauten sie sich an. Auch viele Zeitungen und Magazine übernahmen die Fotos. Aber wem gehören diese Bilder? Wer hat das Urheberrecht in diesem Fall?
Im aktuellen Fall des Affen-Selfie ist die Rechtslage für den Kamerabesitzer ungünstig, denn im Urheberrecht sind Tiere nicht aufgeführt. Der Makake hat das Bild selbst gemacht. Würde sich dahinter ein menschlicher Fotograf verbergen, wären die Bildrechte klar. Dann müssten die Medien für die Bildnutzung beim Fotografen anfragen und im Zweifelsfall bezahlen.

 

Jeder bestimmt selbst, ob er zum Objekt der Begierde wird

Aber auch beim Fotografieren ist längst nicht alles rechtefreier Raum.  Erinnerungen digital festzuhalten – schön und gut, doch das ist nicht immer erlaubt. Erwischt man beim Zoomen, Schwenken und Klicken einen oder mehrere Mitmenschen, kann es schnell brenzlig werden.

Was also muss man beachten, wenn auf dem Selfie nicht nur die eigene Person zu sehen ist?

 
  1. Immer vorher fragen

    Vor dem Fotografieren oder Filmen auf jeden Fall fragen. Geschieht dies nicht und werden die Bilder ohne Genehmigung veröffentlicht bzw. verbreitet, macht man sich damit strafbar. Ausnahme: Öffentliche Versammlungen oder Events wie ein Public Viewing oder eine Demonstration. Dann dürfen Bilder von Menschengruppen mit mehr als drei Personen auch ohne vorherige Genehmigung gemacht werden. Allerdings muss klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Veranstaltung handelt, die Personen dürfen nicht gesondert herausgehoben werden.

  2. Datenschutz

    Auch wenn die Fotos noch so schmeichelhaft sind, so manch Fotografierter möchte - aus welchen Gründen auch immer - nicht aufgenommen werden. Das gilt es zu respektieren. Erst recht, wenn mit den Bildern ungeschickte Situationen dargestellt werden, z.B. Ausrutschen auf dem Glatteis oder Ähnliches.

  3. Hausrecht

    Auf vielen Eintrittskarten wird vorab darauf hingewiesen, dass Film und Fotoaufnahmen nicht gestattet sind. Im privaten Bereich darf das der jeweilige Veranstalter selbst festlegen. Auf jeden Fall fragen, das gleiche gilt für kleinere Konzerte oder Kunst-Events.

  4. Urheberrecht

    Ob im Kino oder bei Konzerten - mit Aufnahmen werden sehr schnell Urheberrechte verletzt. Wer Bilder oder Tonaufnahmen unerlaubt veröffentlicht, verstößt gegen das Urheberrecht. Das kann schlimmstenfalls mit einer einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden.

  5. Sofort reagieren

    Wer selbst nicht fotografiert werden möchte, sollte Nein sagen! Oft sind es Freunde oder Bekannte, die die Aufnahme machen. Sind bereits Bilder ohne Zustimmung im Netz, sofort reagieren!

 

Weitere Tipps

Verbraucherzentralen oder http://www.klicksafe.de/themen/datenschutz/grundlagenwissen/datenschutz-im-internet/was-tun-wenn-persoenliche-daten-missbraucht-werden

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