Skonto lässt sich aus dem Italienischen bzw. Lateinischen herleiten: absconditum für "Verborgenes“ oder "beiseite Geschafftes“. Von Skonto spricht man bei einem prozentualen Abschlag vom Preis einer Ware oder Dienstleistung beim Barkauf – oder z. B. einer Überweisung innerhalb einer optionalen kürzeren Zahlungsfrist. Skonto ist also gleich Preisnachlass und wird gegebenenfalls auch als Barzahlungsrabatt bezeichnet. Der Skonto gehört somit zu den Zahlungsbedingungen.
Üblich sind Skontosätze von 2 oder 3 Prozent. Anbieter können diesen Nachlass gewähren, da sie z. B. bei Bargeldzahlungen generell weniger Aufwand kalkulieren müssen. So entfallen entsprechend die Kosten für die Aufrechterhaltung des Mahnwesens.