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Sommerhitze - Hitzefrei im Büro?

Der Schweiß fließt und die Konzentration schwindet: Bei den aktuellen Temperaturen kann die Arbeit schnell zur Tortur werden. Doch dürfen Angestellte einfach frei machen, wenn das Klima im Büro unerträglich ist – oder müssen sie am Schreibtisch bleiben? Die wichtigsten Hitze-Regeln für den Job.
DAL, 28.07.2018

Auch wenn der Schweiß läuft und die Konzentration schwindet – einfach fernbleiben, ohne Urlaub zu nehmen, ist leider nicht drin.

iStock.com, humonia

Deutschland erlebt gerade den heißesten Sommer seit vielen Jahren. Wer frei hat, freut sich über ausgedehnte Grillorgien im schattigen Park, kühlende Ausflüge zu Badeseen oder laue Nächte auf dem Balkon. Doch viele Arbeitnehmer stöhnen. Denn sie können sich die extremen Temperaturen nicht so angenehm gestalten. Sie schmoren im Büro, wo der Schweiß in salzigen Strömen auf die Tastatur tropft – oder drohen beim anstrengenden Außeneinsatz, einen Hitzschlag zu erleiden.

Abkühlung muss sein

Wie gerne würde man in solchen Momenten mit den Mitarbeitern der Tiefkühlabteilung im Supermarkt tauschen oder noch besser: sich einfach mal hitzefrei nehmen! Doch ist das überhaupt erlaubt? Kurz gesagt: nein. Angestellte haben keinen automatischen Anspruch darauf, bei Hitze frei zu bekommen. Allerdings gibt es einige Regeln, die ihnen das Arbeiten bei extremen Temperaturen zumindest erträglicher gestalten sollen.

In der sogenannten Arbeitsstättenverordnung ist festgelegt, welches Klima in Arbeitsräumen zumutbar ist. Als Höchst-Temperatur werden darin 26 Grad Celsius empfohlen. Das aber bedeutet erst einmal nicht viel. Denn wenn es draußen richtig heiß ist, darf es auch drinnen wärmer sein. In diesem Fall muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern allerdings Abkühlung verschaffen.

Alternative Home Office?

Spätestens bei Raumtemperaturen von mehr als 30 Grad sind entsprechende Maßnahmen Pflicht. So kann der Chef beispielsweiße morgens besonders früh lüften, Jalousien anbringen lassen oder kostenlos kalte Getränke zur Verfügung stellen. Ebenfalls denkbar wäre eine Lockerung der Kleiderordnung oder eine Verschiebung der Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden.

Als nicht mehr als Arbeitsraum geeignet gilt ein Raum erst dann, wenn in ihm über 35 Grad herrschen. Einfach gehen dürfen Arbeitnehmer allerdings selbst dann nicht. Stattdessen müssen sie sich mit ihrem Chef über einen alternativen Arbeitsplatz verständigen – das kann zum Beispiel ein kühleres Büro an der Dienststätte oder auch das Home Office sein.

Sonnensegel für Straßenbauer

Für Dachdecker, Müllmänner, Straßenbauer und alle anderen Beschäftigten, die draußen arbeiten, kommt neben der Hitze noch die direkte Sonneneinstrahlung hinzu. Zusätzlich zu kostenlosem Wasser sollten Arbeitgeber in solchen Branchen daher für Schutz in Form von Sonnensegeln oder Sonnencreme sorgen.

Werden die Ozonwerte überschritten oder Sommersmog gemeldet, haben Firmen außerdem den Empfehlungen der Behörden zu folgen. So müssen etwa schwere körperliche Arbeiten eingeschränkt werden, wenn die klimatischen Bedingungen zur Gesundheitsgefahr werden.

Die Gesundheit geht vor!

Die Gesundheit ist auch das einzig gültige Argument, um eventuell doch noch hitzefrei zu bekommen. Egal ob Angestellter im Außenberuf oder Büromitarbeiter: Wer beweisen kann, dass das Weiterarbeiten in der aktuellen Situation ein konkretes gesundheitliches Risiko darstellen würde, darf die Freistellung einfordern. In der Regel gilt dies vor allem für Schwangere und stillende Mütter oder Menschen mit Vorerkrankungen.

Vor der Ergreifung solcher drastischen Maßnahmen empfiehlt es sich jedoch, erst noch einmal mit dem Chef über die "hitzige" Situation zu sprechen – und mögliche Alternativen auszuloten. Vielleicht findet sich irgendwo ja doch noch ein mobiles Klimagerät.

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