Der Sozialplan ist das Ergebnis der Einigung von Unternehmensführung und Betriebsrat. Der Sozialplan dient der Bemühung, wirtschaftliche Nachteile für Arbeitnehmer auszugleichen oder zu mildern, die bei Betriebsänderungen entstehen.
Als Betriebsänderungen gelten u. a. Stilllegungen, Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen, grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, Einführung neuer Arbeits- und Fertigungsverfahren.
Vereinbart werden z. B. Abfindungsregelungen oder Arbeitszeitreduzierung, Versetzungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Umschulungen, Existenzgründungshilfen, Umzugskostenhilfen. Kommt ein Sozialplan nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle über seine Aufstellung. Rechtsgrundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz.