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Sterbegeldversicherung – eine gute Absicherung für Hinterbliebene

Im Jahr 2004 wurde das Sterbegeld abgeschafft. Seither ist es notwendig, selbst die finanzielle Absicherung der eigenen Beerdigung abzusichern. Andernfalls müssten die Angehörigen für die Kosten der Bestattung aufkommen. Da diese inzwischen oft im fünf- bis sechsstelligen Bereich liegen, ist eine Absicherung umso sinnvoller. Nur selten ist klar, wie es im Todesfall um die noch vorhandenen Finanzen steht. Eine Sterbegeldversicherung kann dann die Kosten auffangen. Sie entlastet nicht nur die Angehörigen, sondern sichert auch die eigenen Wünsche für die Bestattung ab.

Eine würdevolle Bestattung kostet mehrere Tausend Euro – eine Sterbegeldversicherung kann diese Kosten absichern.

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Sinnvoll für den eigenen Tod vorsorgen

Das Thema Tod ist für viele Menschen noch immer ein Tabuthema. Dennoch ist es notwendig, sich damit auseinanderzusetzen – schon allein deshalb, weil häufig die Angehörigen für die Kosten der Beerdigung aufkommen müssen. Da diese nicht gerade gering ausfallen, ist eine finanzielle Absicherung in Form einer Sterbegeldversicherung durchaus sinnvoll.

Sterbegeld – kein Recht für alle

Lange Zeit bestand für jeden deutschen Bürger ein Anrecht auf Sterbegeld, das vom Staat gezahlt wurde. Mit dieser gesetzlich vorgeschriebenen Zahlung sollten Angehörige entlastet und eine würdige Beisetzung garantiert werden. Doch seit 2004 erhalten nur noch einige privilegierte Personengruppen ein solches Sterbegeld, alle anderen müssen selbst Vorsorge treffen.

Wer erhält noch Sterbegeld?

In folgenden Fällen wird noch Sterbegeld gezahlt:

  • für Opfer von Arbeitsunfällen sowie bei Berufskrankheit
  • für Arbeitnehmer mit speziellen Vertragsbedingungen
  • für Kriegsopfer und für weitere Berechtigte gemäß dem Bundesversorgungsgesetz
  • für Beamte von Bund und Ländern

Wer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstirbt, erhält ein Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei handelt es sich um einen festen Betrag. Für Arbeitnehmer, Auszubildende und Schüler besteht automatisch ein Schutz in der Unfallversicherung. Ergänzend bieten private Unfallversicherungen ähnliche Leistungen.

Einige Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern ein Sterbegeld. Meist ist dies im öffentlichen Dienst der Fall, wenn in Tarifverträgen ein Sterbegeld festgeschrieben ist. Vor allem Beamte haben Glück, denn Hinterbliebene haben hier entsprechend dem Beamtenversorgungsgesetz Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von zwei Monatsbezügen oder zwei Beamten-Ruhegehältern. Mitunter erhalten auch Arbeitnehmer mit betrieblicher Altersvorsorge ein Sterbegeld.

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Risikoabsicherung auf den Todesfall. Anders als bei einer Risikolebensversicherung ist die Versicherungssumme deutlich niedriger und auch der Zweck ein anderer. Die Risikolebensversicherung ist eine Absicherung der Hinterbliebenen auf lange Sicht, während die Sterbegeldversicherung lediglich für die Bestattungskosten gedacht ist. Die Versicherungssumme ist zweckgebunden und dient neben den Beerdigungskosten nur für weitere versicherte Kosten.

Für wen ist die Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Da in Deutschland eine Bestattungspflicht gilt, ist die Sterbegeldversicherung grundsätzlich für jeden sinnvoll. Die Kosten für eine Beerdigung sind inzwischen so hoch, dass Familienangehörige dadurch auch in finanzielle Nöte geraten können. Mit der Sterbegeldversicherung werden Angehörige davor geschützt.

Gerade für Eltern ist es wichtig, ihre Kinder abzusichern. Für einige Personengruppen ist eine Sterbegeldversicherung besonders ratsam. Dazu gehören Alleinerziehende oder auch Rentnerinnen. Aber auch für einen Mann ist eine Sterbegeldversicherung eine gute Möglichkeit, seiner Frau eine realistische Summe an Sterbegeld zu hinterlassen.

Was sollte beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung beachtet werden?

Sterbegeldversicherung ist nicht gleich Sterbegeldversicherung. Daher ist eine persönliche Beratung durch einen unabhängigen Experten wichtig. Doch worauf kommt es bei der Sterbegeldversicherung an? Diese fünf Kriterien sollten unbedingt beachtet werden.

1. Die Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme ist in Abhängigkeit von den Bestattungswünschen zu wählen. Außerdem können weitere mögliche Kosten (z. B. für die Weiterzahlung der Miete aufgrund Einhaltung von Kündigungsfristen, Kosten für die Wohnungsauflösung) mit berücksichtigt werden. In Abhängigkeit vom Versicherer liegt die Mindestversicherungssumme bei 5.000 Euro. Preissteigerungen im Bestattungswesen sollten beim Versicherungsabschluss unbedingt bedacht werden.

2. Die Beitragshöhe

Das Alter, das eigene Budget und die individuellen Wünsche sowie die Versicherungssumme beeinflussen die Höhe des Beitrags. So bestehen bereits Angebote ab etwa sechs Euro pro Monat, nach oben sind kaum Grenzen gesetzt.

3. Das Alter

Das Alter spielt nicht nur bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags eine Rolle. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist häufig nur bis zu einem bestimmten Alter möglich, bei den meisten Versicherern liegt dies bei 76 Jahren.

4. Gesundheitsfragen

Es gibt Sterbegeldversicherungen mit und ohne Gesundheitsfragen. Wer diese nicht beantworten möchte, muss je nach Anbieter eine Wartezeit zwischen sechs und 36 Monaten in Kauf nehmen. Erst nach Ablauf der Wartezeit greift der Versicherungsschutz. Kommt es während der Wartezeit zum Todesfall, werden die bis dahin eingezahlten Beiträge ausgezahlt, nach der Wartezeit die gesamte Versicherungssumme. Werden Gesundheitsfragen beantwortet, müssen diese der Wahrheit entsprechen, da ansonsten der Versicherungsschutz erlöschen kann.

5. Zusatzleistungen

Zusatzleistungen variieren deutlich. Sollen Kinder bis 18 Jahre mitversichert werden? Ist eine Rechtsberatung zum Thema Nachlass notwendig? Soll bei Tod im Ausland eine Überführung zurück nach Deutschland erfolgen? Gemeinsam mit einem Experten werden alle individuellen Wünsche erörtert und eine optimale Lösung gefunden.

Muss die Leistung aus der Sterbegeldversicherung versteuert werden?

Auszahlungen aus einer Sterbegeldversicherung unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Sind die Freibeträge ausreichend, fällt auch keine Erbschaftssteuer an. Grundsätzlich unterliegt das Geld auch nicht der Sozialversicherungspflicht, sodass darauf keine Krankenkassen- und Rentenbeiträge fällig werden.

Aus steuerlicher Sicht kann es aber bei Zahlungen aus privaten Unfallversicherungen, bei betrieblichen Zahlungen sowie bei Sterbegeld von Beamten zur Besteuerung im Rahmen der Einkommenssteuer kommen. Auch hier empfiehlt sich eine gute Beratung, da das Thema Steuern sehr komplex ist.

Die Trauer kann eine Sterbegeldversicherung nicht nehmen – aber die Sorgen rund um die Finanzierung der Bestattung.

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Das sagen Verbraucherschützer zum Thema Sterbegeldversicherung

Von Verbraucherschützern wird häufig die Möglichkeit einer Überzahlung bei der Sterbegeldversicherung kritisiert. Das bedeutet, dass Hinterbliebene unter Umständen weniger zurückbekommen als eingezahlt wurde. Dies ist allerdings davon abhängig, wann der Todesfall nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags eintritt.

Letztlich besteht vor allem bei Todesfalleintritt wenige Jahre nach Vertragsabschluss die Sicherheit, dass die Versicherungssumme in vollem Umfang ausgezahlt wird.

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