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Steuern rauf, Vergünstigungen runter

Zur Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent, kommen 2007 weitere Belastungen auf die Steuerzahler zu. Das Bundeskabinett hat eine Kürzung der Pendlerpauschale und des Sparerfreibetrags sowie die Erhöhung der Einkommensteuer für Spitzenverdiener beschlossen. Eingeschränkt wird auch die steuerliche Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers.

von Michael Fischer, wissen.de

Das „Steueränderungsgesetz 2007“ soll bereits im nächsten Jahr 2,1 Milliarden Euro Mehreinnahmen bescheren. Allein 1,27 Milliarden Euro davon soll die Kürzung der Pendlerpauschale einbringen. Die Reichensteuer umfasst lediglich 127 Millionen Euro. Für 2008 rechnet der Fiskus  mit etwa 4,3 Milliarden, für 2009 mit rund 5,6 Milliarden Zusatzeinnahmen. Zu den Änderungen im Einzelnen:

 

Die Pendlerpauschale

Wer täglich mit Bus, Bahn oder dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendelt und dabei weniger als 20 Kilometer pro Strecke zurücklegt, kann die Fahrtkosten in Zukunft nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Erst ab dem 21. Kilometer wird eine Entferungspauschale von 30 Cent pro Kilometern gezahlt. 

 

Der Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag wird von derzeit 1370 Euro auf 750 Euro für Ledige und von 2740 Euro auf 1500 Euro für Verheiratete reduziert. Alle Zins- und Kapitalerträge, die über diese Beträge hinausgehen, müssen ab 2007 versteuert werden. 

 

Das häusliche Arbeitszimmer

Aufwändungen für das häusliche Arbeitszimmer können nur noch in begründeten Ausnahmefällen steuerlich geltend gemacht werden. Ein solcher liegt dann vor, wenn das Arbeitszimmer „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ ist. Ab 2007 können beispielsweise Lehrer ihr häusliches Arbeitszimmer nicht mehr absetzen. 

 

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