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Storno

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Storno nennt man auch Rückbuchung bzw. Stornobuchung. Storno ist die Aufhebung einer unrichtigen Buchung durch Einsetzen des Betrags auf der Gegenseite des Kontos. Eine unrichtige Buchung darf nicht durch Streichung oder Ausradieren unleserlich gemacht werden.

Banken haben nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht (Stornorecht), unrichtige Gutschriften (z. B. wegen Irrtum, Übermittlungsfehler) bzw. Belastungen (Schecks oder Lastschriften) ohne Deckung rückgängig zu machen – also zu stornieren.

 

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