wissen.de Artikel

Streik der Lokomotivführergewerkschaft

Ein Streik der Lokomotivführergewerkschaft ist meinen Auffassung nach aus folgenden Gründen unzulässig:

von Walter Hörmann, Stuttgart

1. Ein Streik um den Abschluss eines eigenen Tarifvertrages zu erzwingen ist widersinnig, denn ein solcher besteht bereits. Ein separater TV für die Lokführer widerspricht dem Prinzip der bewähren Industriegewerkschaft für das die Gewerkschaften, aus den frühreren Erfahrungen, lange gekämpft haben. Wir wollen keine "englischen Verhältnisse" mit einer unüberschaubaren Vertragsvielfalt, wo eine kleine Gruppe (z.B Lokführer) in der Lage ist, durch einen Streick einen ganzen Industriezweig lahmzulegen, mit unübersehbaren Folgen für die Volkswirtschaft.

2. Die Auswirkungen eines solchen Streiks brächten für die gesamte Volkswirtschaft unübersehbare Produktions- und Versorgungsausfälle mit der Folgen von vielen Mio. Schäden täglich. Es wäre also nicht nur die Bahn bertroffen, die den Ausfall verschmerzen könnte, sondern die gesamte Volkswirtschaft. Der Streik wäre also unverhältnismäßig.

3. Für eine Lohnerhöhung von über 30 % zu streiken ist verantwortungslos und unrealistisch, weil die Bahn dem nie nachkommen könnte ohne die im DGB organisierten Arbeitnehmer bzw. Lokführer zu brüskieren. Schon alleine darin zeigt sich die Widersprüchlichkeit eines eigenen TV und das Chaos das dadurch entstehen würde.

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon