Verfahren zum Nachweis eines Atemstillstands beim Hirntod. Der Patient wird mit 100-prozentigem Sauerstoff beatmet, dann wird das Beatmungsvolumen reduziert, bis der Kohlendioxid-Partialdruck im Blut des Patienten auf 60 mm Hg angestiegen ist. Anschließend wird der Patient vom Beatmungsgerät getrennt. Wenn in dieser Situation keine Spontanatmung auftritt, gilt dies als Beweis für den Atemstillstand des Patienten.