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Tachobetrug: Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf

Die Corona-Beschränkungen lockern sich allmählich, die Mobilität nimmt zu und auch der Pkw-Markt kommt langsam wieder in Fahrt. Doch wer jetzt vorhat, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, sollte den Tacho genau unter die Lupe nehmen: Laut Polizei wird im Schnitt bei jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tachostand manipuliert. Wie aber erkennt man das? Und wie kann man sich schützen?
NPO, ADAC / TÜV, 18.06.2020

Riesenmarkt: Beim Kauf eines Automobils wählen sechs von sieben Käufern einen Gebraucht­wagen.

iStock.com, Orbon Alija

Es scheint ein wahres Schnäppchen: Da bietet jemand einen gebrauchten Pkw an, der zwar ein älteres Baujahr hat, aber dennoch recht wenig gefahren wurde. "Es war nur ein Zweitwagen, der stand meist in der Garage", laut die Begründung dann beispielsweise. Doch Vorsicht. Möglicherweise hat das vermeintliche Schnäppchen schon deutlich mehr Kilometer auf dem Buckel als es scheint.

Laut Polizeiangaben kommt eine solche Manipulation des Kilometerstands allein bei uns in Deutschland bei rund zwei Millionen Fahrzeugen jährlich vor – das entspricht jedem dritten in diesem Zeitraum verkauften Gebrauchtwagen. Für die Händler lohnt sich dieser Betrug: Der falsche Kilometerstand führt im Durchschnitt zu einer illegalen Wertsteigerung von 3.000 Euro pro Fahrzeug, wie der ADAC berichtet. Hochgerechnet entsteht so jedes Jahr ein Schaden von über sechs Milliarden Euro.

Wie wird der Tacho manipuliert?

Das Zurückdrehen des Tachostands ist kinderleicht – dazu muss der Tacho nicht einmal ausgebaut werden. Es genügt ein kleines Gerät, das man für rund 150 Euro sogar ganz legal kaufen kann. Das Manipulationsgerät wird einfach an den seit 2000 vorgeschriebenen Diagnose-Stecker angeschlossen.  Mithilfe einer Software kann man dann den Tachostand innerhalb weniger Sekunden auf einen beliebigen Kilometerstand einstellen. Und wer diesen Aufwand scheut, der kann sich auch an illegale Anbieter wenden, die diese Dienste gegen kleines Geld anbieten.

Immerhin: In Zukunft wird diese Manipulation nicht mehr so leicht funktionieren. Seit dem 1. September 2017 schreibt die EG-Typengenehmigung vor, dass in neue Fahrzeugmodelle Chips mit speziellen Sicherheitsmerkmalen eingebaut werden müssen. Diese verhindern die Manipulation des Tachostands. Diese Technik soll demnächst für alle Neuwagen gelten – bis diese aber in den Gebrauchtwagenmarkt kommen, wird es noch dauern.

Bis dahin ist Vorsicht geboten. Denn ADAC Tests haben ergeben, dass so gut wie keiner der aktuellen Gebrauchtwagen manipulationssicher ist.

Nahe an der Grenze: Fahrzeug, welche die 100.000 Kilometer-Marke überschritten haben, sind deutlich günstiger als solche mit 95.000 Kilometern Laufleistung.

iStock.com, SKatzenberger

Wie kann man den Betrug erkennen und sich schützen?

Laut ADAC gibt es einige Maßnahmen, durch die man sich vor Tachobetrug schützen kann. Die erste ist, sich den Wagen sehr genau anzuschauen. Man sollte nicht nur auf den Kilometerstand, sondern auch auf den Pflegezustand achten und gegebenenfalls nur sogenannte Scheckheft gepflegte Auto kaufen. In einem solchen Heft werden bei jeder Inspektion von der Werkstatt die Kilometerstände eingetragen. Wenn der Tacho erst vor dem Kauf zurückgedreht wurde, würde man hier Diskrepanzen erkennen.

Sinnvoll kann es auch sein, den Vorbesitzer oder Händler nach alten Reparatur-Rechnungen, AU- und TÜV-Berichten, Tankbelegen, Ölwechsel-Aufklebern und ähnlichem zu fragen. Auch das kann Rückschlüsse darüber erlauben, wie viel ein Fahrzeug tatsächlich gefahren wurde. Beim Gebrauchtwagenhändler kann man sich auch Auskunft über die Vorbesitzer erteilen lassen und mit diesen Kontakt aufnehmen. Sie können einem dann sagen, mit welchem Kilometerstand sie den Wagen verkauft haben.

Wer ganz sicher gehen möchte, der kann zudem in einem ADAC- oder TÜV-Prüfzentrum einen Gebrauchtwagen-Check durchführen lassen. Das kostet beim TÜV beispielsweise rund 90 Euro und gibt dann zuverlässig Auskunft darüber, in welchem Zustand der Pkw tatsächlich ist. Wichtig für den Kauf: Im Kaufvertrag sollte immer der Kilometerstand konkret eingetragen werden.  Denn falls ein Tachobetrug erst im Nachhinein auffällt, kann man damit belegen, dass dies schon vom Verkäufer gemacht wurde.

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