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Telefonüberwachung

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Wann dürfen Telefone abgehört werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit zur vorbeugenden Telefonüberwachung stark eingeschränkt. Aber schon jetzt werden immer mehr Telefone in Deutschland abgehört - und das ganz legal.

Die Frage, wann Polizei und Justiz Telefongespräche abhören und aufzeichnen dürfen, ist bundesweit in der Strafprozessordnung geregelt. Die Telefonüberwachung ist danach nur zulässig, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde oder vorbereitet wird. Sie muss von einem Richter oder - bei Gefahr im Verzug - durch einen Staatsanwalt angeordnet werden und darf sich nur gegen den oder die Beschuldigten richten oder gegen Personen, die für ihn oder sie Mitteilungen entgegennehmen. Eine Überwachung aufgrund der bloßen Annahme, dass Menschen Straftaten begehen werden, erlaubt die Strafprozessordnung, anders als das niedersächsische Polizeirecht, nicht. In Thüringen gilt eine etwas engere Vorschrift zur vorbeugenden Überwachung, weitere Länder hatten vergleichbare Regelungen angekündigt.

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