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Tipps zur praktischen Fahrschulprüfung und für die Zeit danach

Ein glücklicher Fahranfänger.

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Immer mehr junge Menschen entscheiden sich für den Erwerb eines Führerscheins. In einem Bericht des Instituts für Automobilwirtschaft (IFA) von 2012 lautet das Ergebnis einer Berechnung an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) in Nürtingen, dass die Zahl der Führerscheinneulinge zwischen 17 und 24 Jahren im Zeitraum von 2005 bis 2010 auf 65,7 Prozent gestiegen ist. Bei den Frauen kletterte die Quote von 63,1 auf 71,0 Prozent. Insgesamt erwarben 2010 etwa 71 Prozent der 18- bis 24-jährige eine Fahrerlaubnis.

1. Der Führerschein ab 17

Seit dem 1. Januar 2011 dürfen auch Jugendliche ab 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klassen B (Pkw) und BE (Pkw mit Anhänger) erwerben. Allerdings dürfen die Fahranfänger ab 17 nur in Begleitung ihrer Eltern oder einem Erziehungsberechtigten fahren. Verstößt der Fahranfänger gegen diese Regelung und wird ohne Begleitperson beim Fahren erwischt, dann erlischt die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein ab 18 Jahren gelten nach wie vor die gesetzlichen Regelungen. Das Fahren mit einer Begleitperson hat keinen Einfluss darauf.

2. Theoretischer und praktischer Fahrschulunterricht

In der Theorie müssen Fahrschüler alle Schilder kennen.

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Bevor dem Fahrneuling der heiß ersehnte Schein endlich ausgehändigt wird, muss dieser seine Fahrtauglichkeit in einer theoretischen und in einer praktischen Prüfung beweisen. Die theoretischen Kenntnisse erlernt der Fahrschüler im Fahrschulunterricht. Die Kenntnisse werden dann in Testbögen abgefragt. Anhand der Fehlerquote lässt sich ermitteln, wie weit der Fahrschüler ist und ob einige Inhalte vertieft werden müssen. Sobald alle Pflichtstunden in der Theorie besucht und die Prüfungsbögen fehlerfrei beantwortet wurden, kann der Fahrschüler die theoretische Führerscheinprüfung ablegen. Vor der Prüfung muss allerdings ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert und ein Sehtest bestanden werden. Das Deutsche Rote Kreuz bietet im Internet eine Suchfunktion an, auf der alle Erste-Hilfe-Kurse des jeweiligen DRK-Kreisverbandes gefunden werden können.

Während der ersten Theoriestunden finden auch schon die ersten Fahrstunden statt. Insgesamt müssen vor der Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung zwölf Pflicht-Fahrstunden absolviert werden. Dazu gehören fünf Überland-Fahrstunden, vier Fahrstunden auf der Autobahn und drei bei Dunkelheit. Während der Fahrstunden lernt der Fahrschüler nicht nur ein Auto zu fahren, sondern übt auch die praktische Umsetzung der Theorie.

3. Die Vorbereitung auf die Fahrschulprüfung

Um die theoretische Prüfung bestehen zu können, müssen alle Übungsbögen fehlerfrei gelöst werden können. Der Prüfling muss alle Inhalte nicht nur auswendig kennen, sondern auch deren Sinn verstanden haben.
Während der Fahrstunden lernt der Fahrschüler, wie komplexe Situationen im Straßenverkehr gemeistert werden können, und übt u.a. das seitliche Einparken, das Wenden in drei Zügen, das Einfädeln auf der Autobahn oder das Überholen eines Fahrzeugs auf der Landstraße. Direkt vor der Prüfung werden diese vielen Prüfungsinhalte so lange geübt, bis wirklich jeder Blick in den Spiegel und jeder Handgriff passt.

4. Die Führerscheinprüfung

Egal, ob theoretische oder praktische Führerscheinprüfung, eine gesunde Portion Nervosität gehört einfach dazu. Allerdings sollte der Fahrschüler auf keinen Fall vorher starke Beruhigungsmittel zu sich nehmen oder Alkohol trinken. Am besten ist es, alle wichtigen Unterlagen bereits am Tag vor der Prüfung bereitzulegen. Hierzu gehört ein Personalausweis oder ein Reisepass und falls nötig, eine Brille oder die Kontaktlinsen.

Wichtig ist es, pünktlich und ausgeruht zur Prüfung zu erscheinen. Die theoretische Fahrerlaubsnisprüfung findet direkt beim TÜV statt. Dort befinden sich die Computer, an denen die Prüfungsfragen beantwortet werden müssen. Bevor die Fragen beantwortet werden können, müssen alle Prüflinge zunächst einen Sehtest bestehen. Erst dann beginnt der theoretische Teil der Prüfung. Diese dauert etwa 30 Minuten. Nachdem alle Fragen beantwortet wurden, werden diese direkt ausgewertet. Bei mehr als zehn Fehlerpunkten kann die theoretische Prüfung erst wieder nach 14 Tagen wiederholt werden. Erst wenn die Theorie erfolgreich bestanden wurde, kann der Prüfling zur praktischen Prüfung antreten.

Die meisten Fahrschüler absolvieren die theoretische und die praktische Prüfung an einem Tag. Vor der Fahrt stellt sich der TÜV-Prüfer vor und erklärt den genauen Prüfungsablauf. Danach steigen alle Beteiligten – Fahrschüler, Fahrlehrer und Prüfer – in das Auto. Sobald alle angeschnallt sind und alle Einstellungen korrekt durchgeführt wurden, kann die Fahrt beginnen. Jetzt muss der Fahrschüler zeigen, dass er die Theorie und die Praxis genau verstanden hat und dieses Wissen jederzeit abrufen und umsetzen kann. Sobald die Prüfung zu Ende ist und der Fahrschüler das Auto wieder beim TÜV abgestellt hat, wird ihm die neu erworbene Fahrerlaubnis ausgehändigt. Auf autoscout24.de steht Fahrschülern ein E-Book mit allen wichtigen Tipps zur praktischen Fahrschulprüfung kostenlos zum Download zur Verfügung.

5. Die Probezeit

Führerscheinneulinge haben eine zweijährige Probezeit.

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Alle Führerscheinneulinge haben eine Probezeit, die zwei Jahre beträgt. Erst wenn diese Zeit abgelaufen ist und der Fahranfänger keine schweren Verkehrsverstöße begangen hat, ist die Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig. Die Probezeit gilt nicht für die Fahrerlaubnis-Klassen L, T (Schlepper und Trekker) und M (Roller). Bei schweren Verkehrsverstößen, z. B. Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, Nötigung oder überholen im Überholverbot, verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre. Außerdem muss der Führerscheininhaber an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wird dieses Seminar nicht besucht, dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis. In besonders schweren Fällen muss sogar eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch genommen werden. Wer beim Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss erwischt wird oder mehr als acht Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg angesammelt hat, muss seine Fahreignung bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nachweisen.

Um die Führerscheinprüfung zu bestehen, ist es wichtig den theoretischen Unterricht in der Fahrschule zu besuchen und nach dem Unterricht alle Inhalte zur lernen. Auch sollten die Prüfungsaufgaben regelmäßig geübt werden. Während der Fahrstunden lernen Fahranfänger mit einem Pkw umzugehen, und die Theorie in die Praxis umzusetzen. Nach bestandener Fahrprüfung gilt eine zweijährige Probezeit. Erst nach Ablauf dieser Zeit ist die Fahrerlaubnis unbefristet gültig.

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