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Transfer

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Mit Transfer, Transferleistung oder schlicht "Übertragung" ist im Allgemeinen die Übertragung von ökonomischen Ressourcen – also von Kaufkraft und Gütern – von einem Wirtschaftssubjekt – Haushalt, Unternehmen oder Staat – auf ein anderes gemeint, und zwar ohne eine spezielle und direkt zurechenbare marktmäßige Gegenleistung des Empfängers.

 

Derartige Transfers können stattfinden zwischen

  • Privatpersonen z. B. durch Schenkung oder Erbschaft
  • verschiedenen Gebietskörperschaften eines Staates z. B. durch Zuweisungen beim Finanzausgleich (Verfahren zur Regulierung der finanziellen Beziehungen innerhalb des Staates)
  • dem Staat und dem privaten Sektor

Im weiteren Sinne wird der Begriff Transfer auf Leistungen (Finanzhilfen) des Staates vrwendet: Staatliche Transfers an Unternehmen heißen Subventionen; staatliche Transfers an private Haushalte, z. B. Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe werden Sozialleistungen, Sozialtransfers oder "Transfer im engsten Sinne" genannt.

Für den Staat sind Transfers öffentliche Ausgaben (Transferausgaben, Transferzahlungen), für die der Empfänger eine Form des Einkommens (Transfereinkommen).

 

Man unterscheidet

  • monetäre Transfers (Geldtransfer) und Realtransfers in Form der Übertragung von Ansprüchen auf Güter und Leistungen, die unter dem Markt- bzw. Kostenpreis liegen (z. B. Nutzung öffentlicher Bildungseinrichtungen)
  • offene/explizite Transfers und versteckte/implizite Transfers in Form von Steuervergünstigungen und zinsverbilligten Krediten (z. B. für Unternehmensgründer)
  • freie Transfers und gebundene Transfers (z. B. Wohngeld)
  • Vermögenstransfers (z. B. staatliche Investitionszulassungen)

 

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