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Verbotene Reise-Mitbringsel: Aufgepasst bei tierischen Souvenirs

Von einer Reise bringen wir als Erinnerung gerne Souvenirs mit einem Hauch Exotik mit. Aber Vorsicht: Gerade Mitbringsel, die aus Tieren oder Pflanzen hergestellt werden, fallen oft unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES). Sie dürfen weder gehandelt, noch nach Deutschland eingeführt werden. Wer sich Ärger mit dem Zoll ersparen will, sollte lieber genau hinschauen und sich informieren.
NPO, 23.07.2015

In vielen Urlaubsregionen werden präparierte Tiere als Souvenirs frei verkauft.

Ob exotische Muschelschalen, Korallenschmuck oder Schnitzereien aus Elfenbein oder  Schildpatt: In vielen Urlaubsregionen werden sie als Souvenirs verkauft. Auch ausgestopfte Tiere oder Taschen und Kleidung aus exotischen Tierhäuten werden angeboten. Doch wer hier unbekümmert zugreift, der bekommt spätestens bei der Ankunft am heimatlichen Flughafen ein Problem.

Spätestens am Flughafen-Zoll ist Schluss

 "Dies ist illegal, denn es gelten Tierschutz- und Tierseuchengesetze ebenso wie internationale Artenschutzbestimmungen", warnt Norbert Holthenrich vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF). "Der Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tieren macht die biologische Vielfalt auf der Erde ärmer." Denn oft sind die Tiere, von denen diese Souvenirs stammen, nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützt und unterliegen damit strengen Handelsverboten. Wer von einer Fernreise zurück in die EU kommt, riskiert Ärger mit dem Zoll.

Laut Bundesamt für Naturschutz hat der Zoll im vergangenen Jahr an deutschen Flughäfen bei etwa 1.000 Beschlagnahmen über 70.000 Gegenstände sichergestellt. Darunter waren beispielsweise lebende Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien, Erzeugnisse aus Reptilienleder oder Orchideen. Ohne spezielle artenschutzrechtliche Dokumente drohen an der Grenze die Beschlagnahme der Andenken und ein Bußgeld.

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