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Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik

30. Mai 1949. Eine Woche nach der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland billigt der am 15./16. Maigewählte 3. Deutsche Volkskongress in Berlin (Ost) die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit 1999 gegen eine Stimme.

Chronik Jahresband 1949

Wie das westdeutsche Grundgesetz garantiert auch die Verfassung der DDR die Grundrechte der Bürger; neben individuellen Freiheitsrechten finden auch nähere Bestimmungen für die wirtschaftliche und soziale Ordnung ihren Platz. So sind in den Grundrechten u.a. das Recht auf Arbeit, Mitbestimmung am Arbeitsplatz, bezahlter Urlaub sowie Versorgung bei Krankheit und im Alter festgeschrieben.

Bezüglich der Wirtschaftsordnung heißt es, sie müsse »den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit entsprechen und allen Bürgern ein menschenwürdiges Dasein sichern«. Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen bleibt gewährleistet, Genossenschaften sollen jedoch weiter ausgebaut werden.

Die gesetzgebende Gewalt der DDR liegt in der Zuständigkeit des nationalen Parlaments – der Volkskammer; die Länderkammer kann gegen die Gesetzesbeschlüsse Einspruch einlegen, ist aber nicht am Beschlussverfahren beteiligt.

Der Chef der Exekutive, der Ministerpräsident, der seinerseits die Regierung bildet, wird von der stärksten Fraktion der Volkskammer benannt. Das Parlament bestätigt das Kabinett und das Regierungsprogramm. Der Ministerpräsident kann durch ein Misstrauensvotum der Volkskammer gestürzt werden, zugleich muss aber ein neuer Regierungschef benannt werden. Staatsoberhaupt der DDR ist der Präsident der Republik, der vorwiegend repräsentative Aufgaben hat.

Der Föderalismus wird in der DDR weniger gefördert als in der Bundesrepublik. Laut Verfassung haben die Länder nur dann ein Recht auf eigene Gesetzgebung, wenn die Republik von ihrem Legislativrecht keinen Gebrauch macht.

Oberstes Organ der Rechtsprechung ist der Oberste Gerichtshof, über dessen Zuständigkeiten – etwa in Bezug auf von der Volkskammer erlassene Gesetze – die Verfassung nichts aussagt.

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