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Vielfalt auf dem Rückzug

Dr. Kai U. Jürgens

 

Uhu
thinkstockphotos.de/Getty Images/istockphoto/Ian Jeffery

Das Bundesamt für Naturschutz

Jeder hat schon einmal von einem Mammut gehört – aber kein Mensch in den letzten Jahrtausenden hat eins lebend gesehen. Damit es uns mit Stachelschwein, Uhu und Weißstorch anders ergeht, kümmern sich nicht nur Umweltaktivisten um vom Aussterben bedrohte Tierarten. In Deutschland ist hierfür beispielsweise das Bundesamt für Naturschutz zuständig, dessen regelmäßig veröffentlichte Roten Listen auf besonders gefährdete Bestände hinweisen. Die Erfolge können sich sehen lassen.  

 

Luftaufnahme Felder
Fotolia.com/danieldefotograaf

Verschwundene Arten kehren nicht zurück

Der Mechanismus der Evolution ist hinreichend bekannt: „They never come back“ – verschwundene Arten kehren nicht zurück. Seit der Mensch die Erde bin in ihre letzten Winkel erobert hat, ist die biologische Vielfalt massiv gefährdet. Dies betrifft zum einen Pflanzen und Pilze, zum anderen vom Aussterben bedrohte Tierarten. Glücklicherweise wird das Problem keineswegs ignoriert. Es gibt Artenschutzregelungen, die fortwährend nach ökologischen und naturschutzfachlichen Grundsätzen überarbeitet und ergänzt werden. Die hieraus resultierenden Aktionen richten sich sowohl gegen spezielle Gefahren – wie beispielsweise den Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen – als auch gegen generell nachteilige Einwirkungen, was die Lebensräume der Arten betrifft.

 

Zauneidechse
shutterstock.com/David Dohnal

Umwelt - und Artenschutz

Eine maßgebliche Rolle spielen hierbei die Roten Listen, die die bedrohten Tier- und Pflanzenarten aufzählen. Sie wurden erstmals in den 1960er Jahren von der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) herausgegeben, einer 1948 gegründeten Organisation mit Sitz in der Schweiz, die dem Natur- und Artenschutz gewidmet ist. In ihr sind keinen Privatpersonen Mitglieder, sondern Ministerien, Behörden, Verbände und sogar Zoos. Für Deutschland ist dort unter anderem das Bundesamt für Naturschutz registriert, das in größeren zeitlichen Abständen eigene Roten Listen mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten herausbringt. Hierbei handelt es sich um wissenschaftliche Fachgutachten zur Situation der biologischen Vielfalt in Deutschland.

In Deutschland kommen mindestens 48.000 Tierarten und mehr als 24.000 Pflanzen und Pilze vor. Verlässliche Aussagen über deren Bestände lassen sich nur nach langfristigen und eingehenden Beobachtungen machen, für die auch ehrenamtliche Helfer entsprechende Daten beisteuern. Basierend auf den dann erstellten Situations- und Gefährdungsanalysen lifern die Roten Listen probate Argumente, wenn es um vom Aussterben bedrohte Tierarteh geht. So können beispielsweise Jagdverbote ausgesprochen oder Gehwegebewachungen eingerichtet werden. Dabei gibt es durchaus Erfolge, wenn sich gefährdete Bestände kurz- oder angfristig stabilisieren lassen, wie zum Beispiel bei der Bechsteinfledermaus, der Mauereidechse und dem Kleinen Wasserfrosch. Es gibt daher auch schon vereinzelt Blaue Listen, die erfolgreich erhaltene oder geförderte Tier- und Pflanzenarten aufzählen. Maßnahmen wie diese zeigen, dass ein effektiver Umwelt- und Artenschutz tatsächlich möglich ist.

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