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Visa & Co

Brauche ich ein Arbeitsvisum oder genügt ein Touristenvisum? Wie bekomme ich eine Arbeitsgenehmigung und wann und wo muss ich mich eigentlich vor Ort anmelden?
Vor einem geplanten Arbeitsaufenthalt im Ausland sind, wenn es sich nicht um ein EU-Land handelt und Sie selbst Bürger der EU sind, eine Reihe von wichtigen Informationen einzuholen und einige Formalitäten zu erledigen.

Was ist eigentlich ein Visum?

Einfach gesagt, ist ein Visum ein Sichtvermerk, der vom Konsulat des ausländischen Staates in den Reisepass gestempelt wird und den Passinhaber berechtigt, die im Visum angegebene Zeit im Land zu bleiben.

Wenn Sie länger im Land bleiben und dort arbeiten wollen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, befristet oder unbefristet, sowie eine Arbeitsgenehmigung. Ohne Arbeitsgenehmigung bekommen Sie in der Regel auch kein entsprechendes Visum.

Wenn Sie nur auf Geschäftsreise sind, ist in einigen Ländern zu überlegen, ob man nicht - ganz unverfänglich - mit einem Touristenvisum einreist. Das ist zwar offiziell nicht gestattet, wird in einigen Ländern aber unter der Hand empfohlen. Wer kann einen Gast daran hindern, ein paar Bekannte zu treffen, die eben zufällig bei der Firma XYZ arbeiten?

Der offizielle Weg

Möchte man im Ausland arbeiten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man ist bei der Niederlassung eines deutschen Unternehmens beschäftigt oder man ist von einem Unternehmen des Gastlandes engagiert worden. In beiden Fällen organisiert der Arbeitgeber häufig das Visum.

Andernfalls benötigen Sie ein Firmenschreiben, das an die Botschaft des Gastlandes gerichtet ist. Es muss folgende Informationen enthalten:

  • Name des Reisenden
  • Zweck der Reise
  • Aufenthaltsort im Zielland (Anschrift des Unternehmens oder der Organisation)
  • eine Kostenübernahmeerklärung des Unternehmens oder der Organisation

Für Geschäftsreisen in viele Regionen der Russischen Föderation ist darüber hinaus eine spezielle Einladung erforderlich.

Diese kann über die Konsularverwaltung des Außenministeriums in Moskau oder die jeweilige Bezirksverwaltung der übrigen Städte beantragt werden. Sie muss dem Konsulat bei der Beantragung des Visums im Original vorgelegt werden bzw. als Telexbestätigung in der Botschaft vorliegen.

Visa- und Konsularservice

Inzwischen hat sich eine Reihe von Unternehmen auf die Beschaffung von (Geschäfts-)Visa spezialisiert. Diese Firmen sind kompetent und können häufig auch kurzfristig Visa beschaffen. Sie werben mit "bedarfsgerechten Leistungspaketen".

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