wissen.de Artikel

Vogelgrippe in Deutschland - was nun?

Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus und damit auch die Angst vor einer möglichen Ansteckung. Viele Menschen sind unsicher, wie sie sich verhalten sollen. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz hat eine Hotline (Telefon 01888-529-4601, 4602, 4603, 4604, 4605, 4606, 4607, 4608, 4609) eingerichtet. Hier eine Übersicht der wichtigsten Hinweise, die die Behörde gibt:

wissen.de Redaktion

 

1. Erkrankung von Haustieren wie Hunde und Katzen

Fleischfresser können sich infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Dies könnte bei der Verfütterung von an Geflügelpest erkrankten oder verendeten Hühnern geschehen. So gibt es Berichte aus Südostasien, dass Großkatzen (Tiger, Jaguare) in Zoos über diesen Weg erkrankten und starben. Katzen können experimentell mit H5N1 Virus infiziert werden und erkranken, sie spielen aber bei der Verbreitung bisher keine Rolle. Eine Infektion und Erkrankung von Hunden ist bis jetzt nicht bekannt.

Bei Schweinen wurden lediglich in acht von rund 3.000 untersuchten Tieren in Vietnam Hinweise auf einen Kontakt mit dem Erreger gefunden. Allerdings war das Virus bei keinem der Tiere nachweisbar, keines der Tiere zeigte eine klinische Erkrankung. Auch in am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) durchgeführten Infektionsversuchen erwiesen sich Schweine als wenig empfänglich für das Virus. Infizierte Tiere waren nicht in der Lage, das Virus zu vermehren oder die Infektion weiter zu verbreiten.

2. Urlaub an der Ostsee

Es spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, Urlaub in dieser Region zu machen. Das eigentliche Sperrgebiet Rügen und Stralsund wurde aus tierseuchenrechtlichen Gründen eingerichtet, das heißt Geflügeltransporte, Transporte von Geflügelprodukten, Einstreu und Gülle dürfen nur mit behördlicher Genehmigung erfolgen. Menschen können sich ohne Einschränkungen bewegen. Allenfalls sollten Spaziergänger eventuell abgesperrte Fundorte toter Vögel meiden und auch ihre Hunde dort nicht frei laufen lassen.

3. Auffinden eines toten Vogels

Einen toter Singvogel kann man mit einer Plastiktüte aufnehmen, diese umkrempeln das Tier damit umwickeln und in der Mülltonne entsorgen. Von Singvögeln geht, nach bisherigem Erkenntnisstand, kein besonderes Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe aus. Den Fund von größeren Vögeln (Gänsen, Schwänen, Enten oder Greifvögeln) sollte man dem zuständigen Veterinäramt oder der Polizei melden, damit die Beseitigung oder die Untersuchung eingeleitet werden kann.

4. Ansteckung an infizierten Vögeln

Am empfänglichsten für die Geflügelpest ist Hausgeflügel, besonders Hühner und Puten. Nur sie scheiden im Krankheitsfall so viel Virus aus, dass sich andere Tierarten oder Menschen anstecken können. Reisende sollten daher in denen von Geflügelpest betroffenen Ländern Kontakt zu Geflügel meiden und auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten. Geflügelfleisch sollte nur gut durchgekocht oder durchgebraten verzehrt werden, gleiches gilt für Eier.

5. Spielen im Parks

Nach dem Stand der Dinge gibt es für Erwachsene und Kinder keine erhöhte Gefahr einer Infektion. Gerade für die gesunde Entwicklung der Stadtkinder ist das Spielen und Toben in Freiflächen und Parks von großer Bedeutung. Ihr kindlicher Organismus lernt mit den verschiedensten äußeren Einflüssen zurechtzukommen und sich gegen Krankheiterreger erfolgreich zu wehren. Allerdings: Stark mit Vogelkot verunreinigte Stellen dicht am Ufer sind kein geeigneter Platz zum Spielen. Kommt es trotzdem zum Kontakt, ist Hände waschen Pflicht.

6. Essen von Geflügelfleisch, Eiern und anderen Geflügelprodukten

Die deutschen Hausgeflügelbestände sind frei von Geflügelpest, die Maßnahmen aind aus Vorsorge erlassen worden sind, um eine Ein- und Verschleppung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu minimieren. Lebensmittel wie Geflügel können ohne Einschränkungen unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen gekauft und verzehrt werden. Der Erreger kann über rohe Eier übertragen werden, sofern die Tiere infiziert sind. Das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab. Bei einer Infektion mit H5N1 kommt es zu einer drastischen Verminderung der Legeleistung sowie zu erheblichen Todesfällen, so dass die Vermarktungsmöglichkeit betroffener Betriebe sehr eingeschränkt ist. Zusätzlich unterliegen die Betriebe im Verdachts- oder Ausbruchsfalle einer strengen Sperre, so dass keine Eier an Verbraucher weitergegeben werden dürfen.

7. Füttern von Wildvögeln

Aufgrund der unklaren Verbreitungswege des Vogelgrippevirus sollten ab sofort Enten und Schwäne in Parks und Grünanlagen nicht mehr gefüttert werden. Die Tiere könnten sich durch Verunreinigungen des Futters untereinander anstecken. Auch die Winterfütterung der Vögel sollte eingeschränkt und nur in langen Frost- und Schneeperioden erfolgen. Vögel die hier fressen, können bei schlecht gepflegten Futterstellen ebenfalls an verunreinigtem Futter erkranken.

8. Brieftauben

Vom Aufstallungsgebot ist nur das in der Verordnung genannte Geflügel betroffen. Das sind: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

9. Rinder und Pferde

Pflanzenfressende Haustiere sind in der Regel wenig gefährdet, sich mit H5N1 zu infizieren. Rinder sind noch nie als Träger von Influenzaviren aufgefallen und gelten allgemein als resistent. Pferde sind zwar von Infektionen mit Influenzaviren betroffen, allerdings handelt es sich um völlig andere Subtypen (z. B. H3N8). Insgesamt besteht für die Übertragung von H5N1 zwischen Vögeln und Säugetieren eine erhebliche Barriere. Säugetiere und Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Selbst bei einer Erkrankung scheiden Säugetiere und Menschen nur sehr wenig Virus aus, so dass sich die Erkrankungen unter ihnen nicht weiter verbreitet.

10. Tiere frei laufen lassen

Es bestehen keine Hinderungsgründe, anderen Tieren als Geflügel den Aus- und Freilauf zu verwehren. In den Gebieten, wo Vögel mit dem Virus H5N1 gefunden wurden, sollte man den Hund allerdings an die Leine nehmen.

11. Jäger und Jagdhunde

In erster Linie handelt es sich um ein tierpathogenes Virus handelt. Das heißt, der Erreger ist nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar, so dass bei den bei uns gegebenen Umständen (im Vergleich zu Asien, wo die Menschen in enger Nachbarschaft mit ihren Tieren leben) das Risiko einer Infektion nicht sonderlich hoch ist. Dennoch sollten hygienische Grundsätze eingehalten werden: Zum Beispiel das Tragen von Handschuhen beim Hantieren mit erlegten Wildvögeln und Abbrühen der Tiere vor dem Rupfen. Sofern die Innereien nicht verzehrt werden, sollten sie ordnungsgemäß beseitigt werden. Wildgeflügel und Wildgeflügelprodukte sollten nur ausreichend erhitzt oder durchgegart verzehrt werden. Um einen Eintrag von Influenzaviren in Hausgeflügelbestände durch Jäger zu verhindern, müssen hygienische Maßnahmen wie z.B. Wechsel und Reinigung der Jagdkleidung eingehalten werden. Es muss zudem sichergestellt sein, dass erlegte Wildvögel oder deren Produkte nicht mit Hausgeflügel in Kontakt kommen. Hinweise, dass H5N1 auf Hunde übertragbar ist, gibt es derzeit nicht.

12. Untersuchung potenziell infizierter Vögel

Bei der Untersuchung, ob ein Vogel mit Vogelgrippeviren infiziert ist, gibt es in Deutschland eine genau festgelegte Arbeitsteilung zwischen den Bundesländern und dem Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems.

Zurzeit laufen bundesweit intensive Überwachungsprogramme von Wild- und Hausgeflügel. Um eine möglichst rasche, aussagekräftige Diagnostik zu ermöglichen, die auch den Vorgaben der Europäischen Union gerecht wird, haben sich Bund und Länder auf folgende Abläufe geeinigt:

a) Untersuchungen im Rahmen des Wildvogel-Monitorings 2005/2006

Die Erstuntersuchungen werden von den Untersuchungseinrichtungen der Länder durchgeführt. Methode: M-PCR (Multiplex-Polymerase-Ketten-Reaktion). Mit dieser Untersuchung können die Länder feststellen, ob der Vogel mit irgendeiner Form eines Vogelgrippevirus infiziert ist.
Falls ja, werden Proben an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird näher untersucht, um welches Virus es sich handelt (Subtypisierung). Erst dann kann man zuverlässig sagen, ob der Vogel mit einem hochpathogenen (d.h. hochaggressiven und hochansteckenden) Geflügelpestvirus (H5N1 oder H7N7) oder einer niedrigpathogenen Form des Vogelgrippevirus infiziert war.

b) Untersuchung bei vermehrten Todesfällen von Wildvögeln

Auch hier führen die Untersuchungseinrichtungen der Länder eine Erstuntersuchung durch (siehe oben). Im positiven Fall werden unverzüglich Proben, Organproben oder ganze Tierkörper an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird untersucht, welcher Subtyp des Virus es ist (siehe 1.)

c) Untersuchung von Verdachtsfällen bei Haus- und Wirtschaftsgeflügel

Bei Auffälligkeiten in Beständen von Haus- oder Wirtschaftsgeflügel wird Probenmaterial (auch Organproben oder ganze Tierkörper) parallel zu den Untersuchungseinrichtungen der Länder unverzüglich an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird, wie auch in den Landesuntersuchungseinrichtungen, untersucht, ob Vogelgrippeviren nachgewiesen werden können. Methode: M-PCR (Multiplex-Polymerase-Ketten-Reaktion). Falls ja, wird anschließend untersucht, welcher Subtyp des Virus es ist (siehe 1.).

13. Schutz vor Ansteckung

Für Personen, die Geflügelpesterregern in besonderem Maße ausgesetzt sein können, ist das Tragen von geeigneter Schutzkleidung einschließlich Schutzmaske und -brille die wichtigste Maßnahme. Die H5N1-Infektion ist bislang in Südostasien in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle auf direkten und intensiven Kontakt mit infiziertem (Haus-) Geflügel zurückzuführen. Übertragungen von Mensch zu Mensch wurden bislang nur in einem Fall aus Thailand (Mutter - Tochter) bestätigt. Insofern bestünde eine wichtige Maßnahme für Bürger darin, solche Kontakte mit potenziell infiziertem Geflügel zu meiden.

 

Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen über die Vogelgrippe an das Ministerium für Verbraucherschutz finden sie hier.

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon