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Vornamen: Namensrecht

Welche Namen sind erlaubt?

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Theoretisch können Eltern ihrem Kind jeden nur erdenklichen Namen geben. Damit sie dieses Recht allerdings nicht missbrauchen und dem Kind - ob nun bewusst oder unbewusst - Schaden zufügen, gelten hier zu Lande grundsätzlich folgende Regeln:

·Der Vorname soll als solcher erkennbar sein. Typische Nachnamen wie Müller, Appellativa wie Regen oder Tisch kommen deshalb nicht in Frage. Freilich bestätigen Ausnahmen diese Regel. So wird in der Familie des CDU-Politikers Walther Kiep den männlichen Nachkommen seit langem schon der Nachname Leisler als Beivorname vergeben zum Gedenken an einen Vorfahren, der 1691 von den britischen Kolonialbehörden in New York als Rebell wider die Krone hingerichtet wurde. Entscheidend sind Familientradition und lokale Bräuche.

· Der Vorname darf nicht beleidigend sein. Namen wie Kain oder Judas werden deshalb nicht genehmigt.

· Der Vorname soll das Geschlecht des Trägers bzw. der Trägerin erkennen lassen - im Zweifelsfall (etwa bei Kai, Kim, Eike) muss ein eindeutig geschlechtsspezifischer Zweitname hinzutreten. Kleine Ausnahme: Jungen dürfen den Beivornamen Maria tragen (vgl. Rainer Maria Rilke oder Klaus Maria Brandauer)

Ob ein Name akzeptabel ist oder nicht, entscheidet das jeweilige Standesamt. Im Zweifelsfall helfen die Berater der Deutschen Gesellschaft für Sprache oder aber die Namensberatungsstelle der Universität Leipzig weiter.

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