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Was ändert sich 2020 im Verkehr?

Das neue Jahr bringt für Verkehrsteilnehmer wieder viele neue Regelungen und Beschlüsse: Geplant sind unter anderem härtere Strafen für das Durchfahren von Rettungsgassen, höhere Bußgelder für das unerlaubte Halten in zweiter Reihe sowie mehr Rechte für Radfahrer. Auch Bahnreisende können sich 2020 über eine spürbare Neuerung freuen. Wir erklären, was sich im neuen Verkehrsjahr ändert.
ADAC / DAL, 08.01.2020

Ob Feuerwehr, Polizei oder Notarzt: Rettungskräfte stehen immer wieder vor dem Problem, dass Autofahrer keine Rettungsgasse bilden. Das Freihalten einer solchen Gasse bei Stau und stockendem Verkehr ist aber entscheidend, damit Einsatzteams im Notfall schnell zu einer Unfallstelle gelangen können.

Mit den geplanten Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO) könnten Zuwiderhandlungen in Sachen Rettungsgasse in Zukunft strenger geahndet werden. So soll Autofahrern, die keinen Platz machen, ein Fahrverbot drohen können - zusätzlich zum Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Auch für das verbotene Durchfahren einer gebildeten Rettungsgasse könnten in diesem Jahr härtere Strafen beschlossen werden. Solche Fälle, in denen Autofahrer durch die Rettungsgasse fahren, um etwa einen Stau zu vermeiden, sorgen immer wieder für Empörung.

Chaos statt Rettungsgasse: Fahrern, die durch ihr Verhalten dafür sorgen, dass keine ausreichende Rettungsgasse gebildet wird, droht in Zukunft Fahrverbot.

Immanuel Giel / Gemeinfrei

Teures Halten

Doch das sind nicht die einzigen neuen Regelungen, Gesetze und Beschlüsse, auf die sich Verkehrsteilnehmer in 2020 einstellen müssen. Ein weiteres Beispiel ist das Halten in zweiter Reihe. Wer unerlaubterweise anhält, um mal eben beim Bäcker reinzuspringen oder etwas aus der Reinigung abzuholen, muss im neuen Jahr womöglich tiefer in die Tasche greifen. Sollte der Bundesrat den geplanten Änderungen zustimmen, sieht die Straßenverkehrsordnung für solche Situationen bald höhere Bußgelder vor.

Neu ist auch die Möglichkeit zur dauerhaften Absenkung des Mindestalters beim sogenannten Rollerführerschein der Klasse AM auf 15 Jahre. Diese Änderung trat bereits zum 6. Dezember in Kraft. Ob und wie die einzelnen Bundesländer die Regelung umsetzen, wird allerdings erst das Jahr 2020 zeigen.

Geplant sind auch höhere Bußgelder fürs Halten in zweiter Reihe.

iStock.com, DarthArt

Zuschüsse für E-Autos

Außerdem sind in diesem Jahr erste Ergebnisse der laufenden Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu erwarten. Der Konzern hat sich inzwischen dazu bereit erklärt, mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Gespräche über einen möglichen Vergleich aufzunehmen. Gemeinsames Ziel sei eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden.

Auch im Bereich Elektromobilität tut sich 2020 einiges. Der aktuelle Zuschuss für E-Autos unter 40.000 Euro soll von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro steigen. Für Autos im Preissegment von über 40.000 bis maximal 65.000 Euro ist ein Umweltbonus von 5.000 Euro für rein elektrische und 3.750 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge geplant. Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und der Industrie finanziert. Außerdem will sich die Bundesregierung für mehr öffentlich zugängliche Ladestationen einsetzen: Statt der aktuell 21.100 Stationen sollen es in den nächsten zwei Jahren rund 50.000 werden.

Es soll endlich schneller gehen mit der Elektromobilität in Deutschland. Deshalb wurden etliche staatliche Förderprogramme verlängert oder erweitert.

thinkstock.com, Tomwang112

Günstigere Bahntickets

Auch für Fahrradfahrer sind in diesem Jahr einige Neuerungen geplant - sie sollen vor allem mehr Rechte erhalten und besser geschützt werden. Zu den anvisierten Maßnahmen gehört unter anderem die Einrichtung von Fahrradzonen. In diesen Zonen soll für Autos eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten und der Radverkehr darf nicht behindert oder gefährdet werden.

Ebenfalls alles neu macht der Jahreswechsel für Bahnfahrer: Sie können sich 2020 über günstigere Bahntickets im Fernverkehr freuen. Zu verdanken haben sie dies einer Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent. Die Maßnahme ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung und soll Reisende zum Umsteigen vom Flugzeug auf die klimaschonendere Bahn bewegen.

Frohe Botschaft für Bahnreisende: Die Deutsche Bahn will die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf sieben Prozent an die Kunden weitergeben – allerdings nur im Fernverkehr.

iStock.com, kasto80

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