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Was bei Drohnen zu beachten ist

Drohnen sind ein beliebtes Hobby geworden.

pixabay.com, pixel2013 (CC0 Public Domain)

Drohnen erfreuen sich am Himmel über Deutschland einer immer größeren Beliebtheit. Doch was sind Drohnen überhaupt? Welche Modelle darf man wo fliegen? Was ist bei der Handhabung zu beachten und welche gesetzlichen Auflagen sind zu beachten? All diese Fragen sollte man beantworten können, bevor man eine Drohne erwirbt. Dieser Artikel erläutert alle diese und weitere Fragen.

Was ist eine Drohne?

Drohnen sind zunächst unbemannte Flugobjekte. Nicht unbedingt handelt es sich dabei um Fluggeräte, die von Menschen gesteuert werden müssen – es gibt durchaus Modelle, die selbst fliegen. Die Einsatzgebiete sind mittlerweile sehr vielfältig und kaum noch überschaubar. Unter anderem nutzen Wintersportler die Geräte, um sich aus der Luft bei spektakulären Abfahrten filmen oder fotografieren zu lassen. Luftaufnahmen gehören sicherlich zu den Stärken der Flugobjekte. Aber auch weniger zu erwartende Aufgaben erledigen Drohnen ausgezeichnet. So sind sie zum Beispiel in der Forst- und Landwirtschaft, in der Vermessungstechnik oder für die Polizei und Feuerwehr im Einsatz. Natürlich gibt es aber auch militärische Einsatzgebiete. Besonders die USA setzen Drohnen auch, aber nicht nur zur Aufklärung ein, sondern nutzen sie unter anderem zu gezielten Angriffen. Dabei ist besonders die Drohnenkriegsführung hoch umstritten. Denn einerseits kostet sie viele Menschen das Leben, andererseits ist es als problematisch anzusehen, dass die Piloten mitunter tausende Kilometer entfernt die Drohnen steuern und das Töten somit fast zum digitalen Erlebnis verkommt.

Für unsere Beschäftigung mit dem Thema sind aber vor allem die Geräte interessant, die für den zivilen Einsatz gedacht sind und eher ein Hobby als eine professionelle Arbeitshilfe darstellen.

Hobby-Drohnen

Selbstverständlich will der Kauf einer Drohne wohlüberlegt sein. Denn die Einsatzgebiete sind so vielfältig wie die Preise, die für Drohnen aufgerufen werden. Klar muss beispielsweise sein, ob die Drohne nur als Spielzeug dient oder eventuell für Profieinsätze gebraucht wird. Denn natürlich entwickeln sich die Anforderungen an den Einsatz mit dem Erlernen der Handhabung immer weiter.

Deshalb muss sich jeder potenzielle Käufer einige Fragen stellen, die ihn vor einem Fehlkauf bewahren können. Als erstes muss dabei die Frage im Raume stehen, welches Budget zur Verfügung steht. Bei einem Kauf rund um die 100 Euro-Grenze können bereits Einsteigermodelle erworben werden, die sich aber in der Regel eher für den Indoor-Betrieb eignen und nur dann draußen benutzt werden sollten, wenn Windstille herrscht. Sollen die Geräte hingegen auch bei leichtem Wind draußen benutzbar sein benötigt man auch etwas teurere Drohnen, die eine entsprechende Flugstabilität mit sich bringen. Möchte man das Gerät etwa vom Boden aus fliegen und eine Kamera in der Drohne eingebaut haben, die deren Perspektive zeigt, schlägt dies natürlich mit wesentlich höheren Preise zu Buche. Selbstverständlich sind etwaige Kameraausstattungen preislich sehr unterschiedlich.

Wichtige Kriterien, die oft und gern vernachlässigt werden, sind zudem noch die Akkuleistung und die Bildstabilisierung für die Kamera, die möglichen Flug-Entfernungen und andere Aspekte. Intelligente Drohnen landen sich bei einem niedrigen Akkustand selbst oder kehren zu ihrem Betreiber zurück, wenn die Funkverbindung abreißt.

Drohnen sind nicht überall so gefahrlos einzusetzen wie auf diesem Foto.

 pixabay.com, StockSnap (CC0 Public Domain)

Rechtliches zu den Drohnen

Um Spaß mit den Geräten zu haben bedarf es der Orientierung an einigen gesetzlichen Normen, deren Nichteinhaltung zumindest schnell teuer werden kann. 2017 sind gleich mehrere Verordnungen in Kraft getreten, die Drohnenbesitzer dringend kennen sollten. Daher hier die wichtigsten Regelungen im Überblick.

Was hingegen zwar nicht neu ist, aber unbedingt berücksichtigt werden sollte, ist die Haftpflichtversicherung, die man für den Betrieb einer Drohne unbedingt abschließen muss – ähnlich der Haftpflichtversicherung für Autos.

Aufgrund der steigenden Beliebtheit und Anzahl der Drohnen sah sich der Gesetzgeber unter anderem genötigt, für Drohnen eines bestimmten Gewichts zusätzliche Regelungen zu treffen. So müssen Drohnen, deren Abfluggewicht mehr als ein Viertelkilo beträgt, mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet sein. Diese Drohnen-Plaketten müssen übrigens zudem noch feuerfest sein. Ziel dabei ist es unter anderem, eventuelle Unfälle besser abwickeln zu können. Bislang gab es häufiger Unfälle mit Drohnen, bei denen der Verursacher dann beispielsweise nicht mehr festzustellen war. Bei schwereren Drohnen ab dem Gewicht von zwei Kilogramm kommen noch weitere Auflagen hinzu, es muss nämlich dann ein Flugkundenachweis (Link auf https://www.drohnen.de)  umgangssprachlich auch Drohnen-Führerschein genannt, vorliegen. Je schwerer also die Drohne, desto schwerer ist es, die Voraussetzungen zu erfüllen, um mit ihnen starten zu dürfen. Ab 25 Kilogramm Abfluggewicht sind die Drohnen sogar gar nicht mehr gestattet, was Alexander Dobrindt mit Sicherheits- und Privatsphärenargumenten begründet.

Für Drohnen gibt es allerdings noch einige weitere Vorgaben, die man einhalten sollte. Sie dürfen nur eine maximale Flughöhe von 100 Meter erreichen. Jeder Meter darüber muss genehmigt werden. Zudem darf man sie nur steuern, so lange sie sich noch in der eigenen Sichtweite befinden. Und selbstverständlich gibt es einige Gebiete, in denen Drohnen nicht benutzt werden dürfen. Dazu gehören Einsatzorte von Rettungskräften oder der Polizei genauso wie beispielsweise Naturschutzgebiete oder Hauptverkehrswege. Zu groß ist die Gefahr, dass dort ein Unfall passiert.

Zum Schutz der Privatsphäre dürfen Drohnen übrigens nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden, völlig unabhängig davon, welches Gewicht sie haben. Dies gilt allerdings nur für solche Multikopter und andere Fluggeräte, die audiovisuelle Signale empfangen oder senden können.

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