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Was ist bei der Kündigung zu beachten?

Der gekonnte Jobwechsel ist Teil des gut geplanten Karriereschrittes. Hierbei gilt es, Fingerspitzengefühl zu beweisen - gerade was die Kündigung betrifft. Die Kündigung des Mitarbeiters bei bestehendem Arbeitsverhältnis muss sorgfältig geplant werden. Unter allen Umständen sollten Sie strategisch sinnvoll vorgehen und dabei nicht gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Es zahlt sich nie aus, den Arbeitgeber unnötig zu verärgern, denn schließlich benötigen Sie noch ein gutes Zeugnis. Der ehemalige Arbeitgeber könnte auch weiterhin als vertrauensvolle Referenz für Sie von Bedeutung sein. Wie sieht denn eine gelungene und professionelle Kündigung aus?

Kündigen – aber wie?

Wie und wann kündigen Sie am Besten Ihren Arbeitsvertrag? Wann unterrichten Sie Ihre Kollegen über den geplanten Stellenwechsel? Ein Patentrezept gibt es hierfür nicht. Beachten Sie jedoch, dass Sie stets zuerst die Vorgesetzten und dann Ihre Kollegen über einen Stellenwechsel unterrichten - auch wenn Sie ein freundschaftliches Verhältnis zu Ihren Arbeitskollegen haben.

Schritt für Schritt läuft eine gelungene Eigenkündigung meist folgendermaßen ab:

  • Informieren Sie sich in Ihrem Arbeitsvertrag über die vereinbarten Kündigungsfristen.
  • Unterzeichnen Sie den neuen Arbeitsvertrag.
  • Informieren Sie Ihre Vorgesetzen so früh wie möglich nach Unterzeichnung des neuen Vertrages über den bevorstehenden Wechsel. Schieben Sie diese möglicherweise unangenehme Aufgabe nicht auf die lange Bank.
  • Unterrichten Sie Ihre Kollegen von Ihrem Vorhaben.
  • Reichen Sie die Kündigung schriftlich bei Ihrem Vorgesetzen ein.
  • Bereiten Sie Ihren Ausstieg gut vor, so dass sich Ihr Nachfolger möglichst schnell zurecht finden kann.
  • Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz auf.
  • Kümmern Sie sich um Ihre Arbeitspapiere, Lohnsteuerkarte und das Zeugnis. Geben Sie Firmenunterlagen, Schlüssel usw. zurück.
  • Verabschiedung von Ihrem alten Arbeitsumfeld.

Kündigen Sie selbst, haben Sie im Regelfall keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Nur wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden und einen grundsätzlichen Anspruch besitzen, können Sie diese Leistungen beziehen. Sollten Sie sich mit dem bisherigen Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag einigen, so geht Ihnen in den meisten Fällen ebenfalls der Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren - von einzelnen besonders begründeten Ausnahmen einmal abgesehen.

Welche Kündigungsfristen müssen Sie beachten? In der Regel gelten die Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag festgesetzt sind. Jedes unbefristete Arbeitsverhältnis ist ordentlich kündbar. Sind im Arbeitsvertrag keine Regelungen für diesen Fall getroffen, so gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder Letzten eines Monats. In der Probezeit gilt für den Arbeitnehmer sowie für den Arbeitgeber bis zum letzten Tag eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen.

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