Eine Stellenbeschreibung, wie man sie z. B. in Stellenanzeigen findet, definiert die Tätigkeit und die Tätigkeitsfelder einer Stelle. Sie kann vom jeweiligen Arbeitgeber ausführlich oder knapp, konkret oder allgemein gehalten werden.
Eine Arbeitsplatzbeschreibung, z. B. im Öffentlichen Dienst, umfasst hingegen eine detaillierte Definition der Tätigkeit. Die einzelnen Arbeitsbereiche sowie die ganz konkrete Arbeit (Schreibarbeiten, Recherche, Beteiligung an Messen, Entwicklung von Konzepten) werden detailliert und in aller Regel mit Prozentangaben (Anteil am gesamten Arbeitsvolumen) aufgeschlüsselt. Arbeitsplatzbeschreibungen dienen u. a. zur Einstufung in Gehaltsgruppen.
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