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Was ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union?
von wissen.de-Redakteur Christoph Marx
Die bereits 1999/2000 ausgearbeitete Charta der Grundrechte der Europäische Union ist am 1. Dezmeber 2009 nach der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon rechtlich verbindend für alle EU-Staaten (mit Ausnahme Großbritanniens und Polen) in Kraft getreten. In 54 Artikel werden allen EU-Bürger elementare Grundrechte in insgesamt sechs Kapiteln zugesichert: Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, justizielle Rechte. Alle EU-Behörden sind rechtlich verbindlich an die Charta gebunden. Grundrechte sind inzwischen nicht nur im Rahmen des Grundgesetzes vor einem nationalen, sondern prinzipiell auch vor einem europäischen Gericht einklagbar.