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Was ist im Sommer im Straßenverkehr erlaubt - und was nicht?

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Sommerzeit – Hitzezeit. Auch wenn die Sonne brennt und die Temperaturen steigen, sind viele Menschen auf das Auto angewiesen. Aber was ist dabei erlaubt und was nicht? Darf man beispielsweise barfuß oder in Badeklamotten fahren? Und was muss man bei dem Tragen einer Sonnenbrille beachten? Hier ein kleiner Überblick, was im sommerlichen Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht.

Sommer im Auto
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Barfuß, Flipflops und kleine Mitfahrer

Bei Sommerhitze verschaffen viele Menschen auch ihre Füßen Luft: Sandalen und Flipflops sind angenehm luftig und kühl. Wie aber sieht es beim Autofahren damit aus? Darf man mit Flipflops ans Steuer? Oder barfuß? Ja, man darf. Beides ist nicht verboten, ein Bußgeld droht dabei nicht. Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Ganz tabu ist es bei Hitze dagegen, in Kind oder ein Haustier im geparkten Auto zu lassen. Denn schnell können die Temperaturen durch die Sonneneinstrahlung im Inneren des Autos auf über 60 Grad Celsius steigen und somit lebensgefährlich werden. Wer bemerkt, dass sich ein Kind oder ein Haustier in einem verschlossenen Auto befindet, muss daher sogar umgehend die Polizei informieren – sonst kann ihm im schlimmsten Fall unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden.

 

Wie ist das mit Sonnenbrillen und Sonnenschutz?

Gegen die grelle Sonne schützen sich Viele durch eine Sonnenbrille – auch und gerade beim Autofahren. Aber nicht jede Sonnenbrille ist auch dafür geeignet: Zu dunkle oder zu knallige Gläser können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen. Deswegen sollte die Tönung  höchstens 75 Prozent betragen, empfiehlt der ADAC.

Beliebt sind auch getönte Blenden gegen die Sonne – Folien, die gegen die Scheiben geklebt werden und das grelle Licht abdämpfen. Sie schützen das Autoinnere und Passagiere vor Sonneneinstrahlung. Aber: Verdunkelt werden dürfen damit nur die hinteren Fenster. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben, damit der Fahrer einen freien Blick hat. Ist seine Sicht eingeschränkt, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro. Ein Verkleben der Scheiben ist zudem nur mit zugelassener Folie erlaubt. Der ADAC rät deshalb zu mobilen Lösungen, zum Beispiel mit Saugnäpfen.

Barfuß im Auto
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Badeklamotten und die Luftmatratze

Die Hitze ist groß, der Strand weit. Viele nutzen im Sommer das Auto, um an den Badesee oder Meeresstrand zu kommen. Und weil es heiß ist, kann man ja die Badesachen auch gleich anziehen – oder? Wer bei großer Hitze in Badehose oder Bikini ins Auto steigen möchte, kann dies tun. Es ist nicht verboten, sich leicht bekleidet hinters Steuer zu setzen. Aber: Auf dem Weg zum Strand mehr Leute ins Auto zu laden als reindürfen, kann teuer werden. Auch auf kurzen Strecken gilt, dass nur so viele Personen befördert werden dürfen, wie Sitzplätze eingetragen sind. Ansonsten droht ein Bußgeld von 30 Euro.

Luftmatratze oder Schlauchboot aufs Autodach – darf man das? Generell dürfen auch solche Badeutensilien auf dem Autodach festgebunden werden. Die Ladung muss jedoch immer so gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht wegrutschen oder runterfallen kann. Wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert ist, droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.

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