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Was regelt die neue Tabakrichtlinie der EU?

Die Eckpunkte der neuen Tabak-Richtlinie, die Ende September 2002 in Kraft tritt, sind folgende:

1. Bezeichnungen wie »Leicht« oder »Mild« werden verboten und müssen ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Richtlinie von den Zigaretten-Verpackungen verschwinden.

2. Die zulässigen Grenzwerte für die »Schadstoffe« werden reduziert: Eine Zigarette darf demnach nur noch maximal ein Milligramm Nikotin-, zehn Milligramm Teer- und zehn Milligramm Kohlenmonoxidgehalt aufweisen.

3. Die Warnhinweise auf den Verpackungen müssen deutlich vergrößert werden. Auf der Vorderseite müssen bis zu 30 Prozent der Oberfläche, auf der Packungs-Rückseite zusätzlich mindestens 40 Prozent für die Warnungen wie z. B. »Rauchen verursacht Krebs« reserviert werden.

4. Eine weitere Regelung bleibt der Entscheidung der einzelnen Mitgliedstaaten überlassen: Wie bereits in Kanada üblich kann die Tabakindustrie dazu verpflichtet werden, drastische Farbillustrationen (z. B. von Raucherbeinen oder Raucherlungen) auf der Packung abzudrucken.

5. Die Tabakindustrie muss ab 31. Dezember 2002 jährlich eine Liste mit den Inhaltsstoffen ihrer Produkte veröffentlichen.

In der EU hergestellte Zigaretten, die nicht der Tabak-Richtlinie entsprechen, dürfen ab 2007 auch nicht mehr in Drittländer (außerhalb der EU) exportiert werden.

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