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Wer vergibt die Hotelsterne?

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) bietet nach diversen Vorläufermodellen einzelner Landesverbände seit Herbst 1996 mit dem Markenprodukt »Deutsche Hotelklassifizierung« ein bundesweit einheitliches Klassifizierungssystem an. Sie ist geeignet, ein aussagekräftiges Raster über den gesamten Bestand an Beherbergungsbetrieben in Deutschland zu legen. Es werden ausschließlich objektive Kriterien wie Zimmerausstattung und Dienstleistungsangebot bewertet; subjektive Eindrücke werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Spezielle Gremien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands legen die Kriterien fest.

Die Klassifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis. Jeder Gastronom kann mitmachen, muss aber nicht. Beteiligen können sich alle konzessionierten Beherbergungsbetriebe mit mehr als acht Betten. Neben den klassischen Hotels also auch Hotels garni (Hotelbetrieb mit nur geringen Beköstigungsmöglichkeiten), Gasthöfe und Pensionen. Die Deutsche Hotelklassifizierung kennt 19 Mindestkriterien, die mit zunehmender Anzahl der Sterne schärfere Anforderungen stellen. Hinzu kommen entsprechende Mindestpunktzahlen aus den Bereichen:

Gebäude/Raumangebot
Einrichtung/Ausstattung
Service
Freizeit
Angebotsgestaltung
Hauseigener Tagungsbereich

Es gilt das Prinzip: Je mehr Sterne, desto mehr Merkmale müssen vorhanden sein. Bei einem Vier-Sterne-Hotel (Kategorie: First Class) z. B.:

Einzelzimmer 16 qm, Doppelzimmer 22 qm
Frühstück und Speisen im Roomservice
Minibar oder 24 Stunden Roomservice
Bademantel auf Wunsch, Kosmetikspiegel, Fön
Sessel / Couch
Waschen und Bügeln der Gästewäsche
Hotellobby, Restaurant, Hotelbar.

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