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Zeitarbeit

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Der Begriff Zeitarbeit beschreibt die Beschäftigung, bzw. Überlassung von Arbeitnehmern auf Basis des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung unter Beachtung aller arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen. Unter der Personaldienstleistung Zeitarbeit versteht man dabei die Durchführung zeitlich befristeter Arbeitsleistungen in Unternehmen, wobei auch die individuellen Arbeitsbedürfnisse der Arbeitnehmer berücksichtigt und verwirklicht werden.

Die Bedeutung der Zeitarbeit hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Einen entscheidenden Beitrag dazu haben die Personal-Service-Agenturen, kurz PSA, geleistet. Die Aufgabe dieser Agenturen besteht darin, durch die Vermittlung von zuvor Arbeitslosen zum Abbau der Arbeitslosigkeit beizutragen. Seit 2003 muss jede Arbeitsagentur eine PSA einrichten. Vorrangiges Ziel ist hier allerdings die dauerhafte Übernahme der Arbeitskräfte durch das jeweilige Unternehmen.

 

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