Öffentliche Berufsschulen und Privatschulen
Der Besuch der öffentlichen Berufsfachschulen ist kostenfrei. Die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern müssen jedoch für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen.
Private Berufsfachschulen erheben ein Schulgeld, dass zwischen ca. 100 und 600 Euro monatlich liegt. Die Höhe des Schulgeldes hängt davon ab, ob die Schule eine
- Ersatzschule oder eine
- Ergänzungsschule
ist. Ersatzschulen bieten berufliche Ausbildungen an, die es auch an einer öffentlichen Schule gibt. In diesem Fall fördert der Staat die private Ersatzschule finanziell, sodass die Schulgebühren geringer sind, also bis zu etwa 200 Euro betragen. Bietet die Schule jedoch eine Ausbildung an, die in keiner öffentlichen Berufsfachschule zu finden ist, so handelt es sich um eine Ergänzungsschule, die höhere Schulgebühren in Höhe von ca. 250-600 Euro erhebt. Neben den Schulgebühren fallen auch hier zusätzliche Kosten für den Lebensunterhalt an.
Förderung
öffentliche Förderung
Der Staat fördert Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulen auf verschiedene Arten:
- Bafög
- Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Arbeitsamt
- Bildungskredit
- Steuerlicher Ausbildungsfreibetrag
Nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG) unterstützt der Bund junge Menschen bis 30 Jahre finanziell bei einer Ausbildung. Das Bafög gibt es im Fall der Berufsfachschule nur für den Besuch einer voll qualifizierenden Schule, die mindestens zwei Jahre dauert und einen berufsqualifizierenden Abschluss bietet. Außerdem erhalten Schülerinnen und Schüler auch nur dann Förderung nach dem BAföG-Gesetz, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendigerweise auswärts untergebracht sind. Die Altersgrenze für die Förderung liegt bei 30 Jahren. Für einige Personengruppen gibt es jedoch Ausnahmeregelungen, z. B. für
- Absolventen des zweiten Bildungsweges oder für
- Personen, die aus persönlichen oder familiären Gründen daran gehindert waren, die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres zu beginnen. Solche Gründe sind zum Beispiel eine längere Krankheit oder die Erziehung von Kindern.
- Auch für Personen, die durch Vorlage einer so genannten Rehabilitierungsbescheinigung nachweisen, dass sie Opfer politischer Verfolgung in der DDR waren, gilt die Altersgrenze nicht.
Die genannten Ausnahmeregelungen beim BAfög gelten jedoch nur dann, wenn der Auszubildende ohne weitere Verzögerung die Ausbildung seiner Wahl aufnimmt.
Unter bestimmten Voraussetzungen fördert das Arbeitsamt die berufliche Weiterbildung in einer Berufsfachschule und zwar durch Übernahme der Weiterbildungskosten und zum Teil durch Zuschüsse zum Unterhalt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dann gefördert, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich wieder einzugliedern oder um eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Der Arbeitnehmer muss vorher schon Beiträge zur Sozialversicherung in einem bestimmten Umfang entrichtet haben. Die Weiterbildung muss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungberuf stattfinden, arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein und den finanziellen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen des Sozialgesetzbuches entsprechen. Sie sollte nicht länger als zwei Jahre dauern, da in der Regel nur bis zu zwei Jahre gefördert werden.
Das Bildungskreditprogramm des Bundes bietet Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht. Der Bildungskredit wird monatlich im voraus in Raten von 300 Euro durch die Deutsche Ausgleichsbank ausbezahlt und muss zurückgezahlt werden. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Berechtigt sind volljährige Schüler, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden, im vorletzten oder letzten Jahr dieser Ausbildung. Der Bildungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln beantragt oder per Internet unter www.bundesverwaltungsamt.de.
Eltern von Berufsfachschülern können einen steuerlichen Ausbildungsfreibetrag bei der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Stipendien der Privatschulen
Neben den öffentlichen Förderinstrumenten, die auch für private Berufsfachschulen gelten, gewähren manche Privatschulen eigene Stipendien:
- Leistungsstipendien: Die besten 10 bis 15 Prozent einer Klasse erhalten einen Teil des Schulgeldes zurück.
- Sozialstipendien: Für besonders begabte, aber sozial schwache Schülerinnen und Schüler verzichten manche Schulen auf das Schulgeld.
- Zinsloses Darlehen: Einige Schulen gewähren zinslose Darlehen, die die Absolventen in der späteren Arbeit zurückzahlen müssen.
Schwarze Schafe
Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Berufsfachschulen befinden sich unter der Schulaufsicht der Länder. Dies stellt sicher, dass die Schulen und deren Ausbildungsinhalte bestimmten Qualitätskriterien entsprechen und die Abschlüsse anerkannt sind. Nur sehr selten kann es vorkommen, dass an privaten Berufsfachschulen eine Ausbildung angeboten wird, deren Abschluss nicht anerkannt ist. Wer sich bei einem Angebot also nicht hundertprozentig sicher ist, kann sich beim Kultusministerium seines Bundeslandes erkundigen.
Auch bei den weißen Schafen sollte die Entscheidung für eine bestimmte Berufsfachschule sorgfältig getroffen werden. Schließlich investieren Schülerinnen und Schüler viel Zeit und ggf. auch Geld in ihre Ausbildung, die deshalb zukunftsorientiert sein sollte.
Worauf achte ich bei der Auswahl?
Qualität misst sich am Erfolg: Wie gut die Ausbildung einer Berufsfachschule ist, lässt sich beispielsweise am (Noten-)Erfolg vergangener Klassen ablesen. Da alle öffentlichen und viele private Schulen einer vergleichbaren Fachrichtung der Prüfungsordnung ihres Bundeslandes unterliegen, lässt sich feststellen, ob der Notendurchschnitt regelmässig über oder unter dem allgemeinen Niveau liegt.
Vorsicht vor so genannten Traumberufen: Nicht jedes Berufsbild, das toll klingt und bei den Altersgenossen gerade "in" ist, hat auch gute Chancen am Arbeitsplatz. Am besten, man informiert sich vorher in den Medien oder beim Arbeitsamt über die gegenwärtigen und zukünftigen Berufsaussichten eines Profils.
Nicht von einer Berufsbezeichnung blenden lassen: Ausbildungsberufe, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt sind, haben oft keine geschützte Berufsbezeichnung. So kann es vorkommen, dass sich eine Ausbildung toll anhört, sich dann aber inhaltlich weniger dahinter verbirgt als erhofft.
Verwertbarkeit im Ausland prüfen: Wer sich vorstellen kann, später auch mal im Ausland zu arbeiten, sollte sich genau informieren, inwieweit die Ausbildung im Ausland verwertbar ist. Manche Berufsbilder werden europaweit oder international stark nachgefragt, manche weniger oder gar nicht.




