Lexikon

Führerschein

Führerschein: Klassen
Führerscheinklassen
KlasseFahrzeugeMindestalter
AKrafträder mit Leistungsbeschränkung in den ersten zwei Jahren bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg18
A 1Leichtkrafträder bis 125 cm3, bis 11 kW16
BKraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt18
BEKombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, außer in Klasse B fallende Fahrzeugkombinationen18
CKraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg 18
CEKraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg18
C 1Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 und nicht mehr als 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg18
C 1 EKraftfahrzeuge der Klasse C 1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die Gesamtmasse des Anhängers nicht über der Leermasse des Zugfahrzeugs liegt und die Gesamtmasse der Kombination 12 000 kg nicht übersteigt18
DKraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen mit Anhänger bis 750 kg21
DEKraftomnibusse der Klasse D mit Anhänger über 750 kg21
D 1Kraftomnibusse mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Fahrgastsitzplätzen mit Anhänger bis 750 kg21
D 1 EKraftomnibusse der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg21
MKleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 und 45 km/h16
Lland- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h16
Sdreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Quads bis 45 km/h mit maximal 50 cm3 bzw. 4 kW16
Tland- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (jeweils auch mit Anhängern)16
amtliche Bescheinigung über eine erteilte Fahrerlaubnis. Bei Entzug der Fahrerlaubnis ist der Führerschein abzuliefern oder er wird eingezogen. Die Erteilung des EU-Führerscheins ist im Straßenverkehrsgesetz in der Fassung vom 5. 3. 2003 sowie in der Fahrerlaubnisverordnung in der Fassung vom 13. 12. 2010 geregelt. Die Erteilung eines internationalen Führerscheins ist in der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. 11. 1934 geregelt. In der
Schweiz
wird der Führerausweis, in
Österreich
die Fahrerlaubnis aufgrund ähnlicher Voraussetzungen erteilt.
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