Lexikon

Entgeltfortzahlung

Lohnfortzahlung
im Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26. 5. 1994 vereinheitlichte Regelung, nach der Arbeitnehmer (auch Heimarbeitnehmer) im unverschuldeten Fall einer Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen lang Anspruch auf volle Fortzahlung ihrer Bezüge durch den Arbeitgeber haben. Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, bei längerer Dauer als drei Kalendertage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Den Anspruch erwerben Arbeitnehmer nach vier Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis. Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aus gleichen Krankheitsgründen entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, es sei denn, der Betreffende hat zwischenzeitlich mindestens ein halbes Jahr ohne Krankeitsunterbrechung gearbeitet oder die erste Krankmeldung liegt über ein Jahr zurück. Ab der siebenten Krankheitswoche zahlt die Krankenkasse befristet ein so genanntes Krankengeld (maximal 70 Prozent des Bruttogehalts).
Wissenschaft

… wo noch keine Mikrobe zuvor gewesen ist

Am Anfang war Nichts. Und dieses Nichts war voll mit Wasser und einem Riesen namens M’Bomba. Der aber war krank und hatte Bauchschmerzen. Also hat er das gemacht, was wir auch heute noch tun, wenn wir Probleme mit dem Magen haben: Er hat gekotzt. Das Erste, was er erbrochen hat, war die Sonne. Die hat […]

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Wissenschaft

Immer schön eins nach dem anderen

Warum Multitasking meist nicht zu einer höheren Produktivität führt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Multitasking“, die gleichzeitige Arbeit an zwei oder mehr Aufgaben, ist in aller Munde, verspricht die Methode doch, wertvolle Zeit zu sparen. Doch das ist ein Trugschluss. Unser Gehirn ist darauf angelegt, zu erledigende...

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