Lexikon

Generlinspekteur

[
-tø:r
]
höchster militärischer Repräsentant der Bundeswehr, im Rang eines (Vier-Sterne-)Generals; dem Bundesminister der Verteidigung unmittelbar nachgeordnet; weisungsberechtigt gegenüber den Inspekteuren der Teilstreitkräfte sowie des Sanitäts- und Gesundheitswesens, jedoch ohne eigene truppendienstliche Befugnisse. Ähnliche Aufgaben hat in
Österreich
der Chef des Generalstabes (bis 30. 11. 2002 der Generaltruppeninspektor).
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