Lexikon

Geschäftsgrundlage

die wesentlichen Umstände, von deren Vorhandensein und Bleiben die Vertragsparteien bei Vertragsschluss ausgegangen sind. Bei Wegfall der Geschäftsgrundlage, d. h. bei einer besonders einschneidenden Änderung der Verhältnisse, kann für den Schuldner die Vertragserfüllung ausnahmsweise unzumutbar werden, so dass eine Änderung seiner Verpflichtung oder ihr Wegfall eintreten kann.
Sommer, Garten, Freunde
Wissenschaft

Entspannt im Großstadtdschungel

Lärm, dichte Bebauung, schlechte Luft – der Alltag in der Großstadt erzeugt Stress. Dagegen helfen neue Konzepte von Stadtforschern und Umweltpsychologen. von EVA TENZER Seit 2008 leben weltweit mehr Menschen in Städten als auf dem Land. Und die Urbanisierung schreitet voran. Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO...

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Wissenschaft

Empfindliche Wunderstoffe

Es ist schon zum Staunen, dass Thermodynamik im Nanobereich möglich ist und dass der Physiker Christopher Jarzynski einen der Hauptsätze aus dem 19. Jahrhundert den winzigen Maschinchen anpassen konnte, die keine schweren Transporte übernehmen, dafür aber das mikroskopische Treiben in lebenden Zellen aufrecht erhalten. Der...

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