Lexikon

Geschäftsstelle

Einrichtung bei jedem Gericht u. jeder Staatsanwaltschaft, die mit der erforderlichen Zahl von Urkundenbeamten besetzt wird (§ 153 GVG). Der G. obliegen die nichtrichterlichen Gechäfte eines Gerichts.
Duogynon
Wissenschaft

»Weder abgeschlossen noch aufgearbeitet«

In Form von Arzneimitteln können Hormone beachtliche Wirkung auf den Körper haben – auch unvorhergesehene wie im Fall Duogynon. Das Gespräch führte SIGRID MÄRZ Frau Prof. Nemec, Ihr Forschungsprojekt beleuchtet die Geschichte hormoneller Schwangerschaftstests, die Millionen Frauen weltweit in den 1950er- bis 1980er-Jahren...

soziale Medien
Wissenschaft

Social Media: Viele teilen, ohne zu lesen

Allein die Überschrift scheint vielen Social-Media-Nutzern zu genügen, um einen Nachrichtenartikel zu teilen. In einer Studie haben Forschende 35 Millionen auf Facebook verbreitete Nachrichtenlinks untersucht – und festgestellt, dass diese in 75 Prozent der Fälle geteilt wurden, ohne dass der jeweilige Nutzer den Link selbst...

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