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Gutachten

allgemein: die Beurteilung einer Frage durch einen Fachmann; im gerichtlichen Verfahren Entscheidungsvorschlag eines Mitglieds des Gerichts; daneben auch als Sachverständigengutachten Hilfsmittel für das Gericht zur Beurteilung von Tatsachen, das dem Richter die fehlende Sachkunde vermittelt.

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