Lexikon

Handwerkskammer

Interessenvertretung und Selbstverwaltungsorganisation der Handwerker im Handwerkskammerbezirk (meist mit dem Regierungsbezirk zusammenfallend); in Deutschland entsprechend der Handwerksordnung. Die Handwerkskammer als öffentlich-rechtliche Körperschaft untersteht der obersten Landesbehörde. Sie hat neben der Interessenvertretung folgende Aufgaben: Regelung des Lehrlingswesens, Gesellen- und Meisterprüfung, Ausstellen der Handwerkskarte, Führung der Handwerksrolle (Verzeichnis der Handwerksbetriebe im Kammerbezirk) und Aufsicht über die Innungen. Organe: 1. Mitgliederversammlung (gewählt von den Handwerkern des Kammerbezirks; davon 1/3 Gesellen); 2. Vorstand; 3. Ausschüsse. Deutschland ist in 55 Handwerkskammerbezirke eingeteilt. Bundesverband der Kammern ist der Deutsche Handwerkskammertag.
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Wissenschaft

Gefühlte Zeit

Wie Gehirn und Körper unser Zeitempfinden hervorbringen. Von Tobias Hürter Eine halbe Stunde in der S-Bahn, müde und hungrig nach der Arbeit: eine gefühlte Ewigkeit. Eine halbe Stunde in der S-Bahn, ausgeschlafen und mit einer spannenden Lektüre in der Hand: Die Zeit rast. Nur nicht die Haltestelle verpassen. Das Zeitgefühl ist...

Orcas
Wissenschaft

Matriarchinnen und ihre Familien

Orcas leben in Familien, befreundeten Familiengruppen und Clans. Der Kopf einer Familie ist ein älteres Weibchen. Vor rund 50 Jahren begannen Biologen rund um Vancouver Island mit der systematischen Erforschung der Orcas. von BETTINA WURCHE Wie Schwerter ragen die Rückenflossen der Orcas empor, ihre schwarz glänzenden Rücken...

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