Lexikon
Manor
[
mænə
]Bez. für eine engl. Grundherrschaft, die aus einem Herrensitz (manor house) u. dem dazugehörigen Land bestand. Ein grundherrliches Gericht (court of the manor) entschied in allen die Landwirtschaft u. die besitzrechtl. Beziehungen zwischen Grundherrn u. Bauern betreffenden Fragen sowie über kleinere Vergehen.
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Wissenschaft
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