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Massenentlassung

die Beendigung der Arbeitsverhältnisse mehrerer Arbeitnehmer durch vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung; die Massenentlassung wurde nach dem 1. Weltkrieg aus wirtschaftspolitischen Gründen einer Kündigungsbeschränkung unterworfen; heute im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Bei Entlassung einer größeren Zahl von Arbeitnehmern innerhalb von 4 Wochen besteht Anzeigepflicht des Arbeitgebers an das Arbeitsamt; Rechtsfolge ist u. U. eine Entlassungssperre innerhalb eines Monats.

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