Lexikon
Minusankündigung
Hinweis auf der Maklertafel, dass aufgrund vorliegender Wertpapieraufträge mit markanten Kursverlusten zu rechnen ist. Die einfache Minusankündigung „−“ bedeutet, dass Aktien um mindestens 5% unter dem zuletzt notierten Kurs liegen dürften, bei einer Doppelminusankündigung „− −“ um mindestens 10%.
Wissenschaft
Einsteins Spuk
In der mysteriösen Quantenwelt scheinen sich Orte und Entfernungen aufzulösen – und damit vielleicht sogar die ganze im Alltagsleben vertraute Wirklichkeit. von RÜDIGER VAAS Gleich am Anfang des ersten Kapitels seiner Einstein-Biografie „Raffiniert ist der Herrgott …“ erinnert sich Abraham Pais an einen Spaziergang im US-...
Wissenschaft
Die Krux mit den Studien
Immer wieder sorgen Untersuchungen zu Ernährungsthemen für Verwirrung, weil sie früheren Veröffentlichungen widersprechen.
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