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Nachversicherung

Erweiterung eines bestimmten Versicherungsvertrags um neue Risiken oder Erhöhung der Versicherungssumme; auch: Verpflichtung der Arbeitgeber zur nachträglichen Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für solche Beschäftigte, die bisher versicherungsfrei waren.

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