Lexikon
Schuldverhältnis
ObligationRechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, kraft dessen der Gläubiger berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung (Tun oder Unterlassen) zu fordern (§ 241 Abs. 1 BGB). Nach dem deutschen Schuldrecht sind Schuldverhältnisse z. B. Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Pacht, Leihe, Darlehen, Dienst- oder Werkvertrag. Das Schuldverhältnis ist durch das schweizerische Obligationenrecht grundsätzlich ebenso geregelt (Art. 68 OR); in der Sache ist auch die Regelung im österreichischen Recht gleichartig (§ 859 ABGB), doch bezeichnet das ABGB die schuldrechtlichen Forderungsrechte als „persönliche Sachenrechte“.
Wissenschaft
Schlafprobleme
Manchmal steckt Forschung in der Sackgasse: Alle Hypothesen, die man aus der vorhandenen Evidenz zu einem ungeklärten Problem formulieren konnte, sind durchgetestet – aber wirklich neue Erkenntnisse sind nicht hinzugekommen. Was kann man in solchen Fällen tun? Vor etwa 20 Jahren schien die Schlafforschung genau in dieser Klemme...
Wissenschaft
Wenn Raum und Zeit erzittern
Einsteins revolutionäre Theorie der Schwerkraft, die Allgemeine Relativitätstheorie, beschäftigt noch heute Physiker und Astro-physiker – auch in Deutschland. Zur Leserreise „Einstein & die Gravitation“ im Oktober 2024. von THOMAS BÜHRKE Es war eine wissenschaftliche Sensation, die Physiker am 11. Februar 2016 verkündeten....