Lexikon
Zensụr
Recht
die – zumeist staatliche – Kontrolle von veröffentlichten oder zur Veröffentlichung bestimmten Presseerzeugnissen, von Rundfunk- oder Fernsehsendungen und Filmen. Mit Vorzensur werden einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung von Geisteswerken, insbesondere die Abhängigkeit der Veröffentlichung von einer behördlichen Vorprüfung und Genehmigung des Inhalts, bezeichnet. Von Nachzensur spricht man, wenn Kontrollmaßnahmen nach Veröffentlichung eines Geisteswerkes ergriffen werden. Das in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos geltende Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG gilt nur für die Vorzensur. Die Rechte hinsichtlich bereits veröffentlichter Geisteswerke finden dagegen ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Für den Film besteht die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Der Deutsche Presserat, eine Vereinigung von Verleger- und Journalistenverbänden, stellt u. a. Richtlinien für die Presse auf, ohne jedoch eine Zensur auszuüben.
Wissenschaft
Lebenszeichen von der Venus?
Eine rätselhafte Entdeckung in der Atmosphäre unseres höllischen Nachbarplaneten. von RÜDIGER VAAS Die Idee, die der britische Atmosphärenforscher und Ökologe James Lovelock bereits in den 1960er-Jahren formuliert hat, klingt einfach: Wenn ein Molekül in einer Atmosphäre hauptsächlich von Organismen gebildet wird und die Beiträge...
Wissenschaft
Urzeit-Raubtier aus Namibia
Mehr als 40 Millionen Jahre vor den ersten Dinosauriern lebte ein furchteinflößendes Raubtier in kalten, sumpfigen Gewässern: In Namibia haben Forschende Fossilien eines etwa 2,50 Meter großen, salamanderartigen Urzeitwesens entdeckt, dessen flacher Schädel mit kräftigen Reißzähnen bestückt war. Der Fund ist gleich in mehrfacher...