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Zolllager

Lager in Einfuhrhäfen oder auch im Binnenland, in denen Zollgut gelagert wird. Ein Zolllager bietet die Möglichkeit, eingeführte Ware zunächst ohne Zollbelastung zu lagern, um sie später wieder auszuführen oder erst dann zu verzollen, wenn ein Absatz im Inland bzw. der Europäischen Union bevorsteht. Offene Zolllager mit ausschließlich zur Wiederausfuhr bestimmten Waren sind die Zollfreiläden (Dutyfreeshops, Taxfreeshops), Schiffsbedarfslager und Lager für Bordvorräte für Luftfahrzeuge.

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