Was ist eine Riester-Rente?
Als staatlich geförderte Riester-Rente gelten private Anlageformen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die Geldanlage läuft bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres oder bis zum Beginn der gesetzlichen Rente.
- Die Anlageformen müssen eine lebenslange Rente zusichern (keine Auszahlung auf einen Schlag).
- Gewährleistet sein muss eine Kapitalgarantie für die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen zu Rentenbeginn.
- Der vorgeschriebene, durch Zulagen geförderte Mindest-Sparbetrag liegt 2007 bei 3% und ab 2008 bei 4%.
Seit 1. Januar 2005 hat der Anleger die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase 30% des angesparten Kapitals zu erhalten.
Welches sind die förderfähigen Riester-Rente-Anlagen?
Die staatliche Förderung gibt es zum einen für private Riester-Produkte, zu denen Rentenversicherungen, Bank- und Fondsparpläne gehören, und zum anderen für betriebliche Anlageformen wie Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen.
Wer wird gefördert?
Die Riester-Rente steht nicht allen Arbeitnehmern offen. Die Förderung wird nur denen gewährt, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen sowie deren Ehepartnern. Außerdem gefördert werden Beamte und Empfänger von Amtsbezügen nach dem Beamtenversorgungsgesetz, z. B. Richter. Selbstständige, freiwillig Versicherte und geringfügig Beschäftigte gehören nicht zu den Begünstigten der Riester-Rente.
Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
Der Abschluss eines Riester-Vertrages lohnt sich grundsätzlich für jeden - vor allem aber für die Bezieher von niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen und junge Familien mit Kindern. Neben der Grundzulage gibt es nämlich die Kinderzulage, d. h. mit der Zahl der Kinder steigt auch die Höhe der staatlichen Zuschüsse und damit die Rendite. Die Grundzulage beträgt 2007 114 Euro und ab 2008 154 Euro. Für Ehepaare jeweils das Doppelte. Für jedes Kind gibt es in 2007 jeweils 138 Euro und ab 2008 jeweils 185 Euro. Für alle nach dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder wird die Kinderzulage auf insgesamt 300 Euro erhöht.
Welche steuerlichen Vorteile hat das Riester-Sparen?
Die Sparbeträge und Zulagen zu den Riester-Verträgen können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für die geleisteten Beiträge muss man keine Steuern zahlen. Wenn die Steuerersparnis nach Abzug der Beiträge von den Einkünften größer ist als die erhaltenen Zulagen, dann schreibt das Finanzamt die Differenz im Einkommensteuerbescheid gut.
Ein weiterer Vorteil bei der Riester-Rente liegt darin, dass sie auf das Arbeitslosengeld II nicht angerechnet wird.
Worauf muss bei der Riester-Rente unbedingt geachtet werden?
Die staatlichen Zulagen werden nicht automatisch auf das Rentenkonto gut geschrieben. Riester-Sparer müssen zunächst einen Zulagen-Antrag stellen. Dieser muss seit 1. Januar 2005 nicht mehr wie zuvor jährlich neu beantragt werden, es genügt nun eine einmalige schriftliche Bevollmächtigung des Anbieters - der Versicherung - z. B. bei Vertragsabschluss (Dauerzulageantrag).
Wie hoch ist der maximale Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Riester-Rente?
Der maximale Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Riester-Rente beträgt im Jahr 2007 insgesamt 1575 Euro. Ab 2008 wird er auf 2010 Euro erhöht.



