Lexikon
Arbeitslohn
Vergütung für die Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitslohn ist grundsätzlich nachträglich zu zahlen (§ 614 BGB). Bei Arbeitern ist wöchentliche Zahlung, bei Angestellten monatliche (Gehalt) üblich. Der Arbeitslohn ist entweder Zeitlohn oder Akkordlohn; manchmal ist beides gekoppelt, so dass dem Arbeitnehmer jedenfalls der Zeitlohn, bei Überschreitung einer Mindestleistung Akkordlohn zusteht. Die zeitliche Einheit, von der bei Arbeitern ausgegangen wird, ist regelmäßig die Stunde, bei Angestellten der Monat. Leistungslohn (Akkord-, Prämienlohn) wird allein durch die Leistung bestimmt. Der sog. Familienlohn berücksichtigt die Belastung des Arbeitnehmers durch Unterhaltsansprüche oder erhöhte Bedürfnisse (Soziallohn), meistens in Form von Zuschlägen. Der Arbeitslohn wird weitgehend durch Tarifverträge bestimmt. Der Lohnanspruch ist durch Beschränkung der Pfändungsmöglichkeit gesichert (§§ 850–850i ZPO).
Wissenschaft
Multitalent Zunge
Was die Zunge zu einem der vielseitigsten Organe im menschlichen Körper macht, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Die Zunge kann man getrost als Multitalent bezeichnen. Als einziger Muskel unseres Körpers arbeitet sie vollkommen ohne Unterstützung des knöchernen Skeletts und ist deshalb so beweglich wie kein anderer ihrer 655 über...
Wissenschaft
Regel-mäßig Schmerzen
Millionen Frauen leiden unter Endometriose. Forschung soll helfen, die Unterleibserkrankung besser verstehen und behandeln zu können. von SIGRID MÄRZ Endometriose ist eine tückische Krankheit. Monat für Monat leiden Betroffene während ihrer Regelblutung – und einige sogar zwischen den Blutungen – unter quälenden, bisweilen...