Lexikon

Arbeitslohn

Vergütung für die Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitslohn ist grundsätzlich nachträglich zu zahlen (§ 614 BGB). Bei Arbeitern ist wöchentliche Zahlung, bei Angestellten monatliche (Gehalt) üblich. Der Arbeitslohn ist entweder Zeitlohn oder Akkordlohn; manchmal ist beides gekoppelt, so dass dem Arbeitnehmer jedenfalls der Zeitlohn, bei Überschreitung einer Mindestleistung Akkordlohn zusteht. Die zeitliche Einheit, von der bei Arbeitern ausgegangen wird, ist regelmäßig die Stunde, bei Angestellten der Monat. Leistungslohn (Akkord-, Prämienlohn) wird allein durch die Leistung bestimmt. Der sog. Familienlohn berücksichtigt die Belastung des Arbeitnehmers durch Unterhaltsansprüche oder erhöhte Bedürfnisse (Soziallohn), meistens in Form von Zuschlägen. Der Arbeitslohn wird weitgehend durch Tarifverträge bestimmt. Der Lohnanspruch ist durch Beschränkung der Pfändungsmöglichkeit gesichert (§§ 850850i ZPO).
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Neue Gehirn-Computer-Schnittstellen sollen es Menschen mit Sprachlähmung ermöglichen, nahezu in Echtzeit zu kommunizieren. Bisher haben Menschen, die durch einen Schlaganfall oder durch Krankheiten wie Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) nicht mehr sprechen können, nur sehr begrenzte Möglichkeiten, mit ihrer Außenwelt zu...

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Wissenschaft

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