Lexikon
Personạlausweis
Dokument zum Nachweis der Identität. In Deutschland besteht nach dem Gesetz über Personalausweise in der Fassung vom 18. 6. 2009 für Personen über 16 Jahre die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, soweit sie sich nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können oder wollen. Der Personalausweis wird als verschweißte Plastikkarte nach einheitlichem Muster hergestellt. Er enthält Lichtbild, Seriennummer, Daten zur Person, Unterschrift und ist maschinenlesbar. Der Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bei Personen unter 26 Jahren von 5 Jahren) und kann nicht verlängert, sondern muss neu ausgestellt werden.

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Alle jungen Sternentstehungsgebiete in der Sonnenumgebung befinden sich auf der Oberfläche einer gewaltigen Blase. Geschaffen wurde sie von Supernovae. von THOMAS BÜHRKE Astronomen beobachten schon lange heiße Gasblasen in unserer Milchstraße. Diese Gebilde sind einige Hundert Lichtjahre groß und verleihen der Galaxis eine...

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